Im Beschäftigungsvervot an Meetings etc. teilnehmen?

Darf oder muss ich das?
geht meist so 2 H Besprechungoder Ähnliches… im Betrieb aber nicht direkt in der Abteilung in der ich arbeite. Gefahr keine. Dürfte da auch privat in der Schwangerschaft hin was ich auch tue…

Habe ein komplettes BV für die Arbeit dort vom Arzt.
Frage ist halt ob ich einstempeln darf und soll da ich das wie andere die gerade frei hätten auch bezahlt bekäme.
im Internet Widersprüche

es ist für alle festangestellten Pflicht eigentlich…. Weiß da jemand definitiv was zu oder selbiges erfahren?

(1 votes)
Loading...

Similar Posts

Subscribe
Notify of
12 Answers
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
testwiegehtdas
9 months ago

Du darf nicht einstempeln, ansonsten gibt es Probleme weil du offensichtlich ja doch arbeitsfähig bist. Ind em Falle könnte es passieren, dass das BV als ungültig anerkannt wird da du arbeiten warst und plötzlich massig Minusstunden hast, wenn du nur dafür dort war.

Zudem ist es ein großes versicherungstechnisches Problem, egal ob eingestempelt oder nicht. FALLS was passiert, gibt es richtig Probleme, daher ist es bei meinem streng verboten in einem BV zu diestlichen Terminen zu erscheinen. Mal bei der Abteilung vorbei gucken und kurz reden ok, aber wenn die Personalabteilung oder der Betriebsrat mitbekommen, dass da wirgendwas dienstliches gemacht wurde, was über eine schnelle noch notwendige Übergabe von Themen hinaus geht oder gar die Person an Besprechungen normal teilnimmt, gäbe das richtig Ärger.

Sanja2
9 months ago

zu welchem Zweck willst du an den Besprechungen teilnehmen, du darfst die Arbeit ja nicht ausführen. Dein AG hat dich ins Beschäftigungsverbot gesteckt. Du bekommst weiter dein Gehalt. Es entsteht zwar keine Gefährdung für dich durch die Teilnahme an den Besprechungen, aber auch kein Mehrwert für den AG.

Du kannst also nicht fordern dafür einzustempeln und Arbeitszeit damit zu generieren. Ob du deine Freizeit in den Besprechungen verbringen darfst, entscheidet dein AG. Der darf das zulassen und auch verbieten.

Sanja2
9 months ago
Reply to  Jill03

wenn es eine Pflichtveranstaltung für alle ist, dann ist es nicht deren Freizeit, dann ist es Arbeitszeit.

Wenn du vom Frauenarzt im BV bist, dann darf der AG dich definitiv nicht dort einstempeln lassen. Er muss sich ans Beschäftigungsverbot halten. Ob er zulässt, dass du dort deine Freizeit verbringst? Ich würde es nicht zulassen.

Sanja2
9 months ago

wir beide müssen das ja nicht ausdiskutieren, nur dein AG kann entscheiden ob er in der Situation zulässt, dass du an Meetings teilnimmst.

Klar kannst du dich im öffentlichen Raum aufhalten. Aber im Meeting zu sitzen, selbst wenn das einfach am Nebentisch ist ist eben doch was Anderes.

Sanja2
9 months ago

weil es im Fall das was passiert wirklich schwer nachweisbar ist, dass du dort zu deiner Freizeit warst und keinerlei Druck durch den AG bestand das du dich dort aufhältst.

Hundertstel
9 months ago

Du arbeitest nicht. Dann bleib zuhause, kümmere dich um deine Schwangerschaft. Du bekommst dein Geld ohne Arbeit.