Ich habe eine Idee, nur ich weiß nicht wie ich damit ungehen soll?

Klar man sollte bei Patenten anmelden. Nur ich weiß nicht, ob man mit dem Idee dahin gehen soll oder erst das Projekt zu erstellen. Kp wie ich damit umgehen soll. Und hat jmd Erfahrung gemacht? Falls ja, wie geht ihr damit um?

falls es euch interessiert, ist die Idee Organizer Ohrringe, was sehr praktisch wäre.

und ja hab gegoogelt ob jmd schon Erfunden hat und sah niemandem

(2 votes)
Loading...

Similar Posts

Subscribe
Notify of
10 Answers
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
DerGrafDuckula
1 year ago

Hallo IRoseyI,

In einem Patent wird nicht der von dir erfundene Gegenstand als solcher beansprucht, sondern die „erfinderische Lehre“ dahinter, d.h. zum Beispiel ein Organzier Ohrringe mit den Eigenschaften a, b, c, gekennzeichnet durch das Merkmal d.

Dafür solltest du zunächst 4 Dinge vorab (zumindest grob) prüfen:

  •    Ist die Erfindung neu
  •    Ist die Erfindung „erfinderisch“
  •    Ist die Lehre deiner Erfindung wirklich anwendbar
  •    Gehört die Erfindung wirklich dir

Die Anforderung an die Neuheit ist absolut. Die Lehre deiner Erfindung darf weltweit noch nirgends offenbart worden sein, d.h. der Gegenstand darf auch noch nicht vertrieben worden sein. Das heißt mit anderen Worten in der beanspruchten Kombination müssen die Merkmale deines Hauptanspruchs unbekannt sein.

Die Anforderung an die erfinderische Tätigkeit bedeutet, dass die Gesamtschau der Merkmale deiner Erfindung nicht naheliegend sein darf. Deine Erfindung darf für den Fachmann also nicht „auf der Hand“ liegen.

Deine Erfindung darf kein Perpetuum Mobile oder anderer Unsinn sein, der gegen die Gesetze der Physik verstößt.

Wenn du angestellt bist, kann es sein, dass die Erfindung deinem Arbeitgeber zusteht. Du bist in diesem Fall meldepflichtig und dein Arbeitgeber muss prüfen ob er deine Erfindung in Anspruch nimmt.

Grundsätzliche rate ich dir dringend mit einem Patentanwalt sprechen. Frage höflich nach einer kostenlosen Erstberatung und nach dem ersten Gespräch um eine grobe Kosteneinschätzung für die Ausarbeitung deiner Anmeldung. Es gibt außerdem (kostenlose) Erfinderberatungen der IHK, des VDI oder der Beratungsstellen der Bundesländer an verschiedenen Standorten.

Eine Patentanmeldung besteht aus Beschreibung, Ansprüchen und Figuren (d.h. Zeichnungen). Die Anmeldung muss komplett ohne Farben, auch bei den Figuren eingereicht werden. Der Text deiner Anmeldung darf später nicht mehr um neue Inhalte ergänzt werden. Die Zeichnungen sind der Beschreibung gleichgestellt, d.h. sie dienen zur ggf. Auslegung der Ansprüche bei Unklarheiten, schränken aber den Schutzumfang grundsätzlich nicht ein.

Das Patentamt recherchiert, prüft dann deine Erfindung auf Neuheit und Erfinderische Tätigkeit und fordert dich ggf. in einem Prüfbescheid auf die Ansprüche in deiner Anmeldung weiter einzuschränken. In diesem Fall darfst du dich nur mit Merkmalen abgrenzen, die bereits von Anfang an in deiner Anmeldung standen, also Vorsicht bei der Ausarbeitung.

Kosten für die Ausarbeitung und Einreichung durch einen Profi liegen für ein deutsches Patent in etwa bei 3000€ – 6000€; später kommen dann die Kosten für die Bearbeitung der Prüfbescheide usw. hinzu.

LacLeman
1 year ago

Das kannst du nicht so ohne Weiteres patentieren lassen. Zunächst musst du das Produkt herstellen und dann muss sich auch zeigen, dass es wirklich nützlich ist, also von Menschen so empfunden wird.

DerGrafDuckula
1 year ago
Reply to  IRoseyI

Du kannst ein Patent nur anmelden, wenn das Produkt noch nicht öffentlich zugänglich war/ist. Die Antwort von LacLeman ist falsch.

LacLeman
1 year ago
Reply to  IRoseyI

Zum Patentamt, ja. Das ist ein langer Prozess.

DerGrafDuckula
1 year ago
Reply to  LacLeman

Völliger Unsinn! Wenn das Produkt auf dem Markt ist, ist ein Patent praktisch vollkommen ausgeschlossen! Ein Patent erfordert die “absolute Neuheit”. Der Gegenstand des Schutzrechts darf vor der Anmeldung weder gezeigt noch nachvollziehbar beschrieben worden sein.

DerGrafDuckula
1 year ago

“Nützlichkeit” ist für eine Patentanmeldung nicht notwendig, zumindest aus Sicht des Gesetzgebers. Eine Prüfung der Anmeldung auf eine wirtschaftliche Sinnhaftigkeit ist eine Selbstverständlichkeit, wie sie jeder unternehmerischen Handlung vorausgehen sollte. Diese ist aber nicht zwingend erforderlich. Aus deiner Antwort ging für den Fragesteller (oder für mich) nicht hervor, dass die Gefahr der Offenbarung beachtet werden muss.

LacLeman
1 year ago

Ich habe dasselbe geantwortet wie du. Ich habe von Nützlichkeit gesprochen, nicht von Vermarktung. Man darf die Erfindung im Freundeskreis erproben, damit ist sie noch lange nicht der Öffentlichkeit zugänglich.

DerGrafDuckula
1 year ago

Patentgesetz § 1 [Auszug]

(1) Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

[…]

in Verbindung mit

Patentgesetz § 3 [Auszug]

(1) Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfaßt alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind.

[…]