Höchstgeschwindigkeit 30 bis wann gilt es?
Guten Tag. Angenommen man idt auf einer Straße unterwegs, wo Höchstgeschwindigkeit 30 gilt. Und man kommt an einer Kreuzung vorbei. Dort wird weiter aber nicht die 30 erwähnt, gilt dann automatisch 50? Oder kann das nur über ein Vorfahrtstraßenschild aufgehoben werden? Weil die Leute die in diese Straße von rechts oder auch links einfahren, können ja nicht wissen wie schnell man fahren darf.
Bei einer 30er Zone weiss ich, dass es so ist, wenn man an einer Kreuzung vorbei fährt & das 30er Zonen schild nicht erneut auftaucht. Dann gilt automatisch 50.
Aber ist es bei 30 Höchstgeschwindigkeit auch so? Oder muss es durch ne 50 ersetzt werden?
Die Leute, die aus einer Nebenstraße einfahren, können Dir völlig egal sein, denn Du weißt ja, dass dort nur 30km/h erlaubt sind.
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind Streckenverbote.
Sie gelten so lange, bis sie aufgehoben oder ersetzt werden.
Es muss also ein VZ 278 stehen, eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung vorgegeben werden oder eine Ortstafel stehen. Eine Kreuzung oder Einmündung hebt eine Geschwindigkeitsbegrenzung NICHT auf.
Auch das ist FALSCH!
Eine Zone 30 wird durch Zeichen 274.2 aufgehoben, NICHT durch Kreuzung/Einmündung.
https://youtu.be/yLDPjgjANQk?si=5ZhS8QRzUnp5ciia
Beispiel. 30er Zone. Bis zur Kreuzung. Danach gilt 50.
Das ist keine 30er-Zone, sondern eine “normale” Beschränkung in Zusammenhang mit einem Gefahrenezeichen. In solchen Fällen endet die Geschwindigkeitsbegrenzung sobald die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.
Aus der Anlage 2 zur StVO;
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html
Das hat der Fahrlehrer missverständlich erklärt.
In diesem Fall steht die Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit einem Gefahrzeichen 136-10. Das Gefahrzeichen kennzeichnet den Spielplatz, hat man den Gefahrenbereich passiert, ist also erkennbar am Spielplatz vorbei, wird die Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufgehoben. Mit der Einmündung hat das aber nichts zu tun.
Kurz gesagt: es ist keine Zone.
Das Tempolimit gilt entweder bis zum Ende der Straße oder bis ein Schild kommt, das dieses Tempolimit aufhebt. Eigentlich sehr einfach zu verstehen.
Heißt logischerweise auch: Einmündende Nebenstraßen ändern daran nichts!
Wenn die Straße an dieser Kreuzung endet (und auf der anderen Seite eine andere Straße mit anderem Straßennamen weitergeht), endet auch das Tempolimit. Wenn die Straße nach der Kreuzung genauso weitergeht, geht auch das Tempolimit weiter.
Tatsächlich geht man bei ortskundigen Personen trotzdem davon aus, dass sie vom Tempolimit auf der Straße wissen. Also wenn jemand z.B. in dem Ort wohnt oder diese Strecke regelmäßig fährt.
Wenn jemand tatsächlich vom Tempolimit nichts wissen kann, weil er ortsunkundig ist und an keinem Schild vorbeigekommen ist, kann er einen Bußgeldbescheid wegen der Überschreitung anfechten.
Dir ist aber hoffentlich klar, dass die Überlegung, was mit anderen Verkehrsteilnehmern ist, nichts an den Regeln ändert die für dich gelten!
Falsch! Der Sinn der Zone ist ja gerade, dass man nicht an jeder Kreuzung 4 Schilder in alle Richtungen hinstellen muss, sondern nur an jeder Straße die in diese Zone hinein führt.
Sprich, die 30er Zone geht unabhängig von der Straße weiter, bis du ganz explizit hinausfährst und das Schild “30er Zone aufgehoben” steht.
Wenn es ein neues Tempolimit gibt, ist das alte Tempolimit damit aufgehoben. Also wenn dann irgendwann die 50 wieder aufgehoben wird, musst du nicht überlegen ob vor dem Tempo 50 ein anderes Tempolimit war.
Es ist genau anders herum:
In 30er Zonen gilt auch nach der Kreuzung Tempo 30, so lange, bis du an einem Schild vorbei kommst, mit dem die 30er Zone aktiv beendet wird
Wenn es nur ein Schild mit Tempo 30 war (also keine “Zone”), dann muss das nach einer Kreuzung wiederholt werden. Ansonsten gilt wieder 50
Nein.
https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/kreuzung-auffahrt-schild-wann-endet-ein-tempolimit-v2/
Wenn das stimmt, muss das dringend überarbeitet werden. Verkehrsregeln sind keine Glückssache und müssen eindeutig sein. Wo leben wir eigentlich…
Genau deshalb werden Tempolimits üblicherweise nach Einmündungen wiederholt, wenn geblitzt werden soll.
Ist aber so.
Ja aber eben: Im Beispiel einer Autobahnauffahrt darf dann ein nicht-ortsansässiger unbegrenzt fahren – da er ja nichts vom Tempolimit weiß – aber ein ortskundiger nicht?
So eine Regelung ist gefährlich, dumm und obendrein Abzocke. Ich kann das immernoch nicht glauben.
Glück hast Du gehabt, wenn Du in einer solchen Situation noch nie geblitzt wurdest.
Dass Geschwindigkeitsbegrenzungen an jeder Kreuzung/Einmündung wiederholt werden, sollte zwar so sein, ist aber nicht explizit vorgeschrieben und wenn sie nicht wiederholt wird, ist das wohl eher der Ausnahmefall. Wer die Örtlichkeit kennt, der kennt auch die Bedingungen und hält sich dran. Wer fremd ist, muss das im Zweifel nachweisen.