Hey ihr Lieben, gestern hatten wir ne Steuererklärung und wir haben 1050 rausbekommen als Ehepaar Steuerklasse 4:4. Ich finde das irgendwie trotzdem zu wenig.?

Also wir haben so viele Sachen abgesetzt. Ich arbeite von zu Hause aus mein Laptop hab ich abgesetzt mein Drucker wir hatten Reparaturkosten von 250 € dann Hausrat Rechtschutz Kfz Versicherung und außerdem noch 500 € Apotheke kosten mit Belege aber ich hab irgendwie das Gefühl, dass da immer wieder wenig rauskommt. Obwohl wir ja die Steuerklasse vier haben. Da hat man ja mehr Abzüge und dann sagt noch der Steuerberater, dass ich was für nächstes Jahr Mehr anschaffe, damit ich was zum absetzen habe, dass mir noch was übrig bleibt.

und wie ist es denn, wenn man Elterngeld bezieht plus nebenbei noch arbeitet?

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Ursusmaritimus
23 days ago

Mit Steuerklasse 4/4 wird jeder Partner unterjährig so behandelt wie eine alleinlebende Person!

Je gleicher beide Erwerbseinkommen im Jahresmittel liegen desto weniger Steuerrückzahlungen dürft ihr erwarten.

Aber ihr könnt bei dieser Kombi auch nie zuwenig Steuern bezahlen……..

anTTraXX
23 days ago

Die Steuerklasse hat genau 0 Auswirkungen auf die Höhe der insgesamt zu zahlenden ESt. Sie regelt nur die unterjährigen Vorauszahlungen im Rahmen der Lohnsteuer.

Du brauchst also erstmal Steuern in Form der Lohnsteuer die du Vorausgezahlt hast um diese auch wieder zurückbekommen zu können.

Und dann brauchst du Aufwendungen die deine Steuerlast verringern, die aufgezählten Dinge sind jetzt eher nichts wo ich persönlich sagen würde das es viel ist.

Was könntest du so absetzen?

  • Werbungskosten
  • Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Und denn gibt es noch Steuerermäßigungen

Werbungskosten:

Werbungskosten sind Aufwendung die du zum Erhalt, Erlangen oder zur Sicherung deiner Einkünfte tätigst. Typische Werbungskosten sind neben Arbeitsmittel (typische Berufskleidung, Schreibmaterial etc) und Fortbildungskosten eben auch Fahrten zur Arbeit, diese werden mit der sog. Entfernungspauschale angesetzt, oder aber Auswärtstätigkeiten (über 8h von deiner 1. Tätigkeitstätte UND deiner Wohnung abwesend).

Grundsätzlich kann man sagen: Sämtliche Aufwendungen die du für deinen Job tätigst stellen grundsätzlich Werbungskosten dar. Ein Abzugsfähigkeit musst du im Zweifel aber glaubhaft machen.

Hierbei werden in 2023 bereits 1.200, seit 2024 1.230€, jährlich als Arbeitnehmerpauschbetrag berücksichtigt. Über diesen Betrag musst du erstmal kommen damit er überhaupt eine Auswirkung hat.

Sonderausgaben:

  • Beiträge für die Altersvorsorge
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beiträge zu weiteren Versicherungen
  • Unterhalt für geschiedenen EhepartnerIn
  • gezahlte Kirchensteuer
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge
  • Kosten für die erste Ausbildung (sofern keine betriebliche Ausbildung)
  • Kinderbetreuungskosten

Die von dir aufgezählten Versicherungen können hier nirgends berücksichtigt werden.

außergewöhnliche Belastungen:

Hier wird es in der Tat etwas “tricky, denn das EStG definiert außergewöhnliche Belastungen so:

“Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen so stellen dieses Aufwendungen außergewöhnliche Belastung dar”.

Wer also aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen gezwungen ist, für besondere Umstände zu bezahlen, kann die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Es gibt keine allgemeingültige Liste für sämtliche außergewöhnlichen Belastungen, es ist im Grunde immer vom Einzelfall abhängig.

Hier mal ein paar “klassische” Beispiele

  • Krankheitskosten sofern die Aufwendungen medizinisch notwendig sind
  • Pflegekosten und Pflegeheimkosten für die eigenen Eltern
  • Unterhaltskosten für Angehörige
  • Beerdigungskosten
  • Augenoperationen, die eine Fehlsichtigkeit korrigieren
  • Kosten für künstliche Befruchtungen
  • Wohnungsumbau aufgrund einer Behinderung
  • Wiederbeschaffungskosten nach einem unabwendbares Ereignis (Feuer, Flut)

Hast du hier Aufwendungen erklärt, so müssen diese aber auch erstmal über der zumutbaren Belastungsgrenze vor euch liegen bevor sie eine Auswirkung haben.

Steuerermäßigungen gem §35a EStG:

Hier gibt es Möglichkeiten um 20% der Lohnkosten steuerlich geltend zu machen. Wichtig ist das die Tätigkeiten im Haushalt von dir ausgeführt werden.

  • haushaltsnahe Dienstleistungen durch einen bei mir angestellten Minijobber
  • haushaltsnahe Dienstleistungen der nicht Minijobber ist
  • Handwerkerleistungen

Darüber hinaus gibt es noch die Steuerermäßigungen gem. §35c EStG für energetisches Bauen seit 2020.

Die es für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind, für energetisches Baumaßnahmen gibt.

2strabag
23 days ago
  1. bei den Werbungskosten wurden schon 1.200 € bei der Lohnsteuer berücksichtigt, alles unter 1.200 € insgesamt fällt also weg
  2. Hausrat- und Rechtsschutzversicherung sind nicht abziehbar
  3. Medikamente etc fallen unter die zumutbare Belastung, die Ihr mit 500 € sicherlich nicht überschritten habt
ronalda
23 days ago

Wenn du mehr anschaffst, bekommst du wahrscheinlich mehr raus. Aber du hast schließlich auch die Kosten für die Anschaffung.

ronalda
23 days ago
Reply to  Melekine5382

Ich vermute, weil du Laptop und Drucker auch privat nutzen kannst. Ich bin kein Steuerberater aber vielleicht kannst du einen Teil absetzen.

ronalda
23 days ago

Das kann ich nicht beurteilen.

DerSebbi
23 days ago

Ich bekomme nie irgendwas raus also sei doch froh

ronalda
23 days ago
Reply to  DerSebbi

Das würde ich nicht so sehen. Das heißt auch, dass du weniger Ausgaben hattest, die man steuerlich absetzen kann.

ronalda
23 days ago

Ich meine Kindergeld, Steuerbefreiung, Krankenversicherung all in, und dann kommen sehr viele Ansprüche hinzu, von denen andere nur träumen können, nämlich die, die das bezahlen müssen.

Superhasenmaus
23 days ago

Du meinst das Kindergeld? Und Du meinst, dass da viel übrig bleibt, wenn das Kind versorgt ist?

Superhasenmaus
23 days ago

Das sind doch nicht nur Steuern, die da abegehen. Schon gar nicht bei einem eher niedrigen Gehalt.

ronalda
23 days ago

Wenn du in Deutschland lebst, hast du zwei Möglichkeiten, etwas an der Situation zu ändern. Entweder du gründest eine Großfamilie, dann wird dir das Geld in den Hintern geschoben Idee du wunderst aus.

FordPrefect
23 days ago

Ja – nämlich sehr wenig.

Bei den Zahlen sind deine SV-Beiträge pro Monat schon deutlich höher als die Einkommensteuer. Kurz geschätzt zahlst du im Monat unter € 200.– ESt, somit pro Jahr keine € 2.400.–. Anrechenbare Ausgaben im Rahmen der EStE senken aber primär erstmal nur dein zvE, sie wirken sich nicht direkt steuersparend 1:1 aus.

ronalda
23 days ago

Ja, das sehe ich. Aber trotzdem kannst du froh sein, wenn dir Ausgaben erspart blieben, die du absetzen könntest.