Haus vermietet und trotzdem will Vermieter bestimmen?

Hallo

Ich hoffe hier auf Hilfe. 🙂

Wir wohnen in ein klein eigenen Miethaus (freistehend) mini Grünfläche drum rum. Rechts am Haus dran gebaut ist ein Carport. Es ist ein Bungalow. Eigentlich schick, klein, fein.

Vor dem Haus (Haustür) ist ein Geländer mit Briefkasten und noch etwas Fläche, alles Gepflastert.

Jetzt zum Thema:

Ein paar Meter weiter hat der Haus Vermieter ein klein Dorf Laden und meint das sich die Leute die dort einkaufen kommen sich bei uns vor das Haus stellen dürfen. 

Wir wollten das nach einer Weile nach dem sein Einzug nicht mehr, da es störend ist und auch abends sich viele fremde vor unser Haus stellen, laut waren, Gespräche geführt wurden, Zigaretten und andere Dinge hin geworfen wurden.  

Also haben wir mit Einwilligung vom Vermieter eine Kette gezogen das die Leute sich nicht mehr zu uns stellen und dann war Ruhe. Davor standen die auch in unseren Carport ganz frech, auch wenn wir drin standen und haben uns beim rein und raus fahren blockiert.

Zwischendurch kam es vor wenn da Feste vom Dorf veranstaltet werden verlangte der Vermieter das wir die Kette abbauen und die Leute da parken dürften, es wäre ja immer noch sein Grundstück. 

Wir haben Nein gesagt weil wir diese Unruhe vor der Tür nicht möchten. Und was hat das Wohnhaus mit den Geschäft oder Feiern zu tun?

Wir wurden schon angeschrien vom vermieter was meiner Meinung gar nicht geht und auch so vom Dorf wurden wir nicht gut behandelt weil wir uns hier etwas Raum verschafft haben mit der Kette. Zu Recht wie wir finden.

Wozu haben das sonst gemietet? Um ruhe zu haben.

Die Fläche vor der Haustür sind keine markierten Parkplätze es ist lediglich etwas Fläche. 

Ein Bürgersteig gibt es nicht. 

Von der Fläche aus geht der Übergang gleich zur Straße.

Wie würdet ihr reagieren?

Gruß Jessica

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Gerhart
5 months ago

Besorge dir einen Flurkartenauszug vom Grundstück, dann weißt du genau was dir gehört. Du bist Besitzer des Grundstückes durch den aktuellen Mietvertrag geworden.

ArminSchmitz
5 months ago

Nach dieser Beschreibung kann man noch nicht einmal genau sagen, ob die Fläche zum Grundstück gehört oder schon öffentliches Straßenrand ist. Das Katasteramt könnte da Auskunft geben.

Das Risiko ist dann aber, dass möglicherweise auch die Absperrkette nicht mehr geduldet wird. Die anzubringen dürfte in jedem Falle nämlich grenzwertig sein.

deruser1973
5 months ago

Na ja, ihr habt das halt so gemietet…

“Nach einer Weile” was ändern, ist immer blöd, wenn man anfangs zugestimmt hat – dann lässt man es lieber gleich bleiben, wenn man weiss, wie es ist…

Wenn das Verhältnis nicht gut ist, hilft es auch nichts, es mit Tipps unsererseits, vielleicht nich schlimmer zu machen…

Über kurz oder lang, werdet ihr wieder umziehen müssen, wenn euch das nicht taugt, was ihr anfangs ok fandet…

Auch wenn es blöd ist – klagen kann man, aber ihr seid die Mieter und dadurch wird das Verhältnis nicht besser..

TheAmigos
5 months ago

Wenn die Fläche zum Haus gehört, würde ich das absperren, den du zahlst dafür ja Miete. Da kann der Vermieter schreien, was er will.

Gerhart
5 months ago
Reply to  TheAmigos

Tja, diese Frage sollte zuerst gestellt werden. Ist Fläche Bestandteil des Mietvertrages?

Skywalker17
5 months ago

Ihr habt zwar recht, aber euch nun den Unmut des Dorfes zugegzogen.

Bei Dorffesten hätte ich nachgegeben und den Platz zur Verfügung gestellt sonst nicht.

deruser1973
5 months ago
Reply to  Skywalker17

Ich hätte das Haus so nicht gemietet und das schon von Anfang an klargestellt…

Skywalker17
5 months ago
Reply to  Jessica2521985

Das ist deine Entscheidung, aber Frieden mit der Dorfbevölkerung ist auch etwas wert.

Widerstand2006
5 months ago

Vor Gericht habt ihr keine Chance und könnt sogar auf Schadenersatz verklagt werden.

Gewohnheitsrecht allein und im Allgemeinwohl geht über eure Befindlichkeit.

grisu2101
5 months ago
Reply to  Widerstand2006

Geht es nicht ! Wenn die das Grundstück mit Haus gemietet haben, dann hat da niemand etwas drauf zu suchen.

Widerstand2006
5 months ago
Reply to  grisu2101

Den Begriff Gewohnheitsrecht wohl noch nie gehört…

grisu2101
5 months ago

Genau, finde ich auch !!

Widerstand2006
5 months ago

Tut es sicher nicht.

Informier dich erstmal über den Rechtsbegriff.

Wünsche einen schönen Freitag.

grisu2101
5 months ago

Die Frage ist auch, ob hier überhaupt Gewohnheitsrecht vorliegt.
Ganz klar hat auf meinem Grundstück ohne meine Einwilligung niemand etwas zu suchen. Da gibt es meiner Meinung nach sogar gar kein Gewohnheitsrecht !!
Und falls doch – nur FALLS – dann erlischt das bei Neuvermietung, es sei denn der neue Mieter hat dem schriftlich zugestimmt!

Widerstand2006
5 months ago

Glaub was du willst, du hast in diesem Fall unrecht.

grisu2101
5 months ago

Eigentumsrecht steht über Gewohnheitsrecht.