Hartz4/Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft/Wohngemeinschaft und Rundfunkbeitrag?
Also ich habe mal eine frage. Wenn ich (über 18 jahre) mit meinem Bruder (über 25 Jahre) zusammen wohne in einer Bedarfsgemeinschaft und ich Bürgergeld bekomme muss mein Bruder dann den Rundfunkbeitrag bezahlen obwohl ich eine Befreiung für den Rundfunkbeitrag habe?
Hatte vor einer weile eine Diskussion mit ihm das er damals vom Jobcenter kein geld für miete dazu bekommen hatte obwohl ich Hartz 4 bekommen hatte. Das fande ich seltsam weil wir extra dafür dort waren und ich mir sicher war das das Jobcenter was zur miete beigetragen hatte. Da ich allerdings nicht mehr weiß ob wir damals in einer Wohngemeinschaft oder einer Bedarfsgemeinschaft waren ist es schwer zu sagen was jetzt stimmt. Da ich mich aber noch daran erinnere das er den Rundfunkbeitrag bezahlen musste würde mich jetzt interessieren wie es ist wenn einer aus der Bedarfsgemeinschaft Hartz4/Bürgergeld bekommt ob dann beide befreit sind oder man dennoch als nicht Hartz4/Bürgergeld bezieher den bezahlen muss in einer Wohngemeinschaft.
Hoffe jemand kann mir helfen 🙂
Der Rundfunkbeitrag ist 1 x pro Haushalt fällig.
Solange auch nur ein Haushaltsmitglied die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkgebühr nicht erfüllt, muß es zahlen.
Du kannst mit deinem Bruder rechtlich gesehen nach dem SGB – ll keine BG – Bedarfsgemeinschaft bilden.
Er ist dir und Du ihm nach dem SGB – ll nicht zum Unterhalt verpflichtet, deshalb gilt deine Befreiung auch nur für dich, wenn dein Bruder keinen Anspruch auf Bürgergeld hat, oder eine andere Voraussetzung für die Befreiung erfüllt, dann muss er den Rundfunkbeitrag zahlen.
Das bedeutet also das ich definitiv mit ihm eine Wohngemeinschaft hatte weil eine Bedarfsgemeinschaft garnicht gehen würde?
In einer BG – Bedarfsgemeinschaft hätte sein Einkommen und ggf. Vermögen auf euren Gesamtbedarf angerechnet werden müssen und das ist nicht passiert.
Demnach hat jeder von euch seine eigene BG – Bedarfsgemeinschaft gebildet und deshalb gilt deine Befreiung auch nur für dich.
Wenn nur du in eurer Wohngemeinschaft Bürgergeld bekommst, muss dein Bruder den Rundfunkbeitrag zahlen, während du einen Antrag auf Befreiung beim Beitragsservice stellen kannst.
Würde dein Bruder mit dir zusammen zu Eurer Bedarfsgemeinschaft gehören, hätte er auch einen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.
Okay da er den Rundfunkbeitrag zahlen musste bedeutet das also das ich mit ihm in einer Wohngemeinschaft gelebt habe richtig?
So wird es jedenfalls offensichtlich von der Sozialbehörde gesehen.
Schau mal hier, da dürften Deine Fragen beantwortet werden.
https://www.mietrecht.com/gez-wohngemeinschaft/
Das JobCenter ist für Zahlungspflicht / – befreiung nicht zuständig.
Wenn er nicht im Bezug von Transferleistungen steht/ stand, dann musste er zahlen, egal, ob du befreit bist/ warst oder nicht.
Ah okay danke 🙂
Dann kann ich daran also nicht festmachen ob wir angegeben hatten Bedarfsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft 🤔
Dann muss ich wohl hoffen das ich noch irgendwo in meinen Unterlagen alte Post vom Jobcenter hab wo es evtl drin steht .-.