Similar Posts

Subscribe
Notify of
3 Answers
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
DerHans
1 year ago

Dabei soll ja die Leistung (und die Kosten) eines angestellten Handlungsreisenden und die eines selbständigen Handelsvertreter nach HGB 84 ff. verglichen werden.

Du musst nur die Tatsächlichen Kosten des freien Handelsvertreter berechnen.

10,5 % von 400.000 = 42.000 € Provision.

Der Handlungsreisende bekommt bei gleichem Umsatz

8.000 € Provision + 19.500 Gehalt, und verursacht zusätzlich 50 % Lohnnebenkosten also 8.750 € = insgesamt 36.250 €

Jetzt brauchst du die Differenz nur noch in Relation zum Provisionssatz des Handelsvertreters bringen

DerHans
1 year ago
Reply to  vsfcaralho

Der kritische Umsatz ist dann erreicht, wenn die Kosten ausgeglichen sind.