Haftpflichtversicherung Brille aber keine Rechnung?

Hallo zusammen,

bei einem Umzug hat sich leider meine Brille verabschiedet (was von einem Mittragenden auf die Nase bekommen). Mir liegt aber leider die Rechnung dazu nicht mehr vor (Angeschafft im Januar), sondern nur der Zahlungsbeleg beim Optiker und dazu der Brillenpass ausgestellt an demselben Datum (und mit drauf sind auch Fassung und Details zu den Gläsern)

Weiß Jemand ob das ausreicht oder wird zwingend die Rechnung benötigt? (War ein kleiner Optiker, der leider inzwischen zu gemacht hat…Rechnungskopie anfordern wird da leider nichts)

Danke schön für eine Einschätzung 🙂

(Will nur wissen ob ich mir den Stress gebe oder nicht)

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Rutscherlebnis
1 year ago

Am besten gehst Du so vor:

Du rufst an und schilderst den Fall.

Die meisten Haftpflichtversicherungen zahlen nur,wenn Du den Schaden verursacht hast,es sei denn Du hast Ausfalldeckung includiert.

Wenn der Schaden von einem anderen verursacht wurde ,so muss dieser sich darum kümmern,bzw.seine Haftpflicht in Anspruch nehmen.

Die Rechnung ist nur notwendig,wenn ein interner Karenzbetrag ( oft ca.100.-) überschritten wurde.Ich würde einen Reparaturkostenvoranschlag vorlegen.Wenn dieser höher als der Kaufbetrag ausfallen würde,bekommst Du den Neupreis abzüglich Zeitwert.

Es macht also nur Sinn,eine Schadenmeldung zu machen,sofern Du eine Ausfalldeckung ( Police anschauen ) includiert hast und ein Schreiben beifügst,das Deine Umzugshilfe nicht leistungsfähig ist,und keine eigene Versicherung einsetzen kann.

Sorry,aber bevor Du Dich blamierst,gelle?

Webclon
1 year ago

Es könnte ausreichen, den Zahlungsbeleg und den Brillenpass vorzulegen, aber es wäre am besten, sich direkt mit der Haftpflichtversicherung in Verbindung zu setzen, um deren genauen Anforderungen zu klären.

Rutscherlebnis
1 year ago
Reply to  Webclon

Hauptproblem ist ,Ausfalldeckung ja oder nein,bzw.der Schädiger muss seine eigene Haftpflicht in Anspruch nehmen.Abrechnung nach Plausibilität ,Reparaturkostenvoranschlag oder Kaufbeleg ist hier absolut zweitrangig.

Pensioner61
1 year ago

Als Privatmann bist du nicht verpflichtet Rechnungen aufzuheben.