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Merkur112
1 month ago

Ist das die Tür einer vermieteten Wohnung oder Deine Eigentumswohnung?

Wenn die Tür Teil der Mietsache ist, dann würde die Haftpflichtversicherung diesen Schaden übernehmen.

Ist sie Deine Eigentumswohnung, wird der Schaden nicht von Deiner Haftpflicht übernommen.

EDIT: Nein, es bestand weder Gefahr im Verzug, noch war es eine Notsituation. Es hätte – wenn auch mit mehr Aufwand – eine “minimalinvasive” Methode bestanden, die Tür zu öffnen, ohne einen eherblichen Sachschaden anzurichten.

Das wird von der Versicherung als Vorsatz gewertet. Zahle die Tür selbst und behellige die Versicherung damit nicht. Und beim nächsten Mal: Erst den Grips einschalten, dann handeln.

Merkur112
1 month ago
Reply to  xJustiinxD

Also grundsätzlich ist die Wohnungstür Teil der Mietsache. Damit ist in erster Linie der Vermieter gefragt. Er hat die Instandhaltungspflicht.

Jetzt kommt es auf die Umstände an, die Dich bewogen haben, die Tür aufzubrechen.

War es eine akute Notsituation? Hast Du den Schlüssel verloren? Oder war es Blödheit?

Rutscherlebnis
1 month ago
Reply to  xJustiinxD

Ruf die Versicherung an.Wenn Du die Tür einigermaßen sachgerecht geöffnet hast,ist kein Totalschaden entstanden.Je nach Qualität der Tür läge der ansonsten im mittleren vierstelligen Bereich.Du hättest wohl besser einen Fachmann rufen sollen.

Smartass67
1 month ago
Reply to  Merkur112

Quatsch!

wattdennnu2
1 month ago
Reply to  Merkur112

Wenn die Tür Teil der Mietsache ist, dann würde die Haftpflichtversicherung diesen Schaden übernehmen.

Nein. Der Schaden ist vorsätzlich passiert.

Merkur112
1 month ago
Reply to  wattdennnu2

Nicht unbedingt. Es kommt auf die Umstände an. In einer Notfallsituation ist es nicht vorsätzlich.

Merkur112
1 month ago

Nein, mit der Story wirst Du keine Chance haben. Das ist in der Tat Vorsatz. Es bestand kein Notfall. Da schließe ich mich den anderen Schreibern an. Hier wirst Du auf dem Schaden sitzenbleiben. Ich würde die Haftpflicht damit nicht behelligen.

Rutscherlebnis
1 month ago

Keine Versicherung muss bei Normalvertrag zahlen.Sorry.Du kannst versuchen ,das Du die Kosten ersetzt bekommst,welche entstanden wären,wenn Du per Taxi den Schlüssel geholt hättest,oder die Türöffnung Notdienst .Aber mach Dir keine großen Hoffnungen.

wattdennnu2
1 month ago

Meine Antwort bringt Klärung.

wattdennnu2
1 month ago

Deine Schadenschilderung / Begründung:

ich habe im rausch auf dem heimweg (schon etwas her) eine wilde heimreise gehabt.und als ich zuhause ankam und rein wollte war kein schlüssel da verloren… teil 2 folgt.

Somit lag Vosatz bei der Beschädigung der Tür vor.

Hier leistet kein Haftpflichtversicherer!

wattdennnu2
1 month ago
Reply to  xJustiinxD

Ich zitiere dich:

Ich musste meine eigene Wohnungstür gewaltsam öffnen.

Das ist Vorsatz. Niemand hat dich gezwungen, die Tür gewaltsam zu öffnen!

Rutscherlebnis
1 month ago

Im Regelfalle Nein.

Es könnte allerdings z.B über Schlüsselverlust geregelt sein ,wo es dann drauf an käme ,ob die Maßnahme verhältnismäig war ,schadenmindernd etc.

Dann kommt es darauf an,ob Du z.B.eine Komfortdeckung hast.Hier würde nicht geprüft ,ob Du fahrlässig den Schaden verursacht hast.

schleudermaxe
1 month ago
Reply to  xJustiinxD

Meine Hausratvers. lässt öffnen, kostet nichts extra, nur weil es spät ist.

Rutscherlebnis
1 month ago
Reply to  xJustiinxD

Der Schlüsseldienst wäre bezahlt worden,sofern Schlüsselverlust / Ausschließen aus der Wohnung versichert ist.Falls die Tür wirklich zerstört ist,Totalschaden ,wirst Du nichts bekommen.Ein Schlüsseldienst ist nur dann teuer,wenn Du an einen “Hai” gerätst.Hier sollte man die richtige Nummer immer parat haben.( Im Geldbeutel ,Zettel,Visitenkarte ) oder im Handy.

wattdennnu2
1 month ago
Reply to  Rutscherlebnis

Es könnte allerdings z.B über Schlüsselverlust geregelt sein.

Nein. “Schlüsselverlust” ist wörtlich zu nehmen und hat somit nichts mit der Beschädigung eines Türblattes zu tun.

wattdennnu2
1 month ago
Reply to  Rutscherlebnis

ob Du z.B.eine Komfortdeckung hast.Hier würde nicht geprüft ,ob Du fahrlässig den Schaden verursacht hast.

Und wer hat dir diese verkehrte Aussage ins Ohr geflüstert? Fahrlässigkiet ist die Voaraussetzung, dass überhaupt ein Schaden reguliert wird. Das ist ist elementar und hat nicht mit dem Deckungsumfang zu tun!

AngiedieSchlaue
1 month ago

Das bezahlt nicht die Haftpflicht, weil Du diesen Schaden vorsätzlich herbeigeführt geführt hast.

HoiZusammen
1 month ago

Manchmal fehlen mir die Worte!

Was sprach deiner Meinung nach dagegen, einen Schlüsseldienst zu beauftragen?

Smartass67
1 month ago

Nein.

Smartass67
1 month ago
Reply to  xJustiinxD

Er hätte einen Schlüsseldienst rufen können, stattdessen hat er die Tür vorsätzlich zerstört. Vorsatz ist kategorisch ausgeschlossen – selbst wenn Mietsachschäden mitversichert sind, was NICHT Standard ist.

schleudermaxe
1 month ago

Verstehe, es gibt keine Hausratversicherung, die eine Öffnung bezahlt, som jedenfalls meine.

Eine PH bezahlt bei Vorsatz wie hier meist nicht, merke, Beziehungen schaden nur dem, der keine hat.

Meine Beiträge sollten auch nicht einfach so unters Volk geworfen werden.

Binde also Deinen Berater ein.

DerHans
1 month ago

Nein da ist die Beschädigung ja vorsätzlich erfolgt. Man hätte genau so gut einen ortsansässigen Schlosser bestellen können. Das wäre billiger gewesen.

schleudermaxe
1 month ago
Reply to  DerHans

Oder seine Hausratversicherung, kommt günstiger, kostet nur einen Anruf.

linaschroer
1 month ago
Reply to  DerHans
  1. Wenn ein Schlüsseldienst beim Öffnen einer Tür versehentlich Schäden an der eigenen Wohnungstür oder am Schloss verursacht, dann kann das als Haftpflichtschaden gelten gemacht werden. Unter Umständen kann der Schaden dann durch eine Haftpflichtversicherung übernommen werden.
  2. Aber, ob eine Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt, hängt jedoch von den genauen Bedingungen des Versicherungsvertrags ab. Es ist daher wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls den Versicherer direkt zu kontaktieren, um die genauen Deckungsumfänge zu klären.
DerHans
1 month ago
Reply to  linaschroer

Wenn ein Schlüsseldienst die Wohnungstür beschädigt, löst das einen Haftungsanspruch gegen diese Firma aus. Man zahlt ja nicht dafür, dass die Tür beschädigt wird.

Wenn eine Firma das nicht ohne Beschädigung schafft, muss sie diesen Auftrag ablehnen.