Haftpflichtschaden während Schulausflug + Fahrlässigkeit?
Tach zusammen,
unser Großer ist im Schullandheim. Folgendes hat sich wohl zugetragen:
Besuch im Schwimmbad. Unser Kind “klopft” wohl sehr schwungvoll an die Umkleide eines Mitschülers. Dabei fällt in der Nebenkabine eine Apple Watch zu Boden und das Display wird dabei beschädigt.
So weit – so gut. Klingt erstmal nach nem Haftpflichtschaden. ABER:
Liegt hier eventuell Fahrlässigkeit vor? Ich mein: wie nah muss eine teure Smartwatch denn am “Rand des Abgrunds” liegen damit eine Vibration sie zum Absturz bringt? Oder auch nur das Ablegen eine solchen Uhr auf diesen dünnen Lamellen einer Schwimmbadumkleide (hab keine Bilder gesehen, aber so kenne ich es).
Wer ist denn hier außerdem in der Beweispflicht? Es ist ja schließlich auch möglich, dass die geschädigte Person sich erschrocken hat und mit einer Bewegung die Uhr selber hat fallen lassen… Oder einfach nur selber “zurückklopfen” wollte und die Uhr dabei zu Bruch ging?
Oder der Riss im Display war schon vorher?
Das hier nicht die Schule haftet sondern wir mit unserer Familienhaftpflicht ist mir klar. Aber ist hier die Schuldfrage eindeutig?
Liebe Grüße und einen schönen Abend!
Nein. Niemand muss damit rechnen, dass ein Halbstatker die Kabine fast einschlägt.
Natürlich liegt KEINE Fahrlässigkeit des Geschädigten vor!
Anstatt zu versuchen, euch da rauszuwinden und eurem Kind zu suggerieren, dass alles halb so schlimm war, solltet ihr ihn besser lehren, sein Fehlverhalten einzugestehen und die Folgen zu tragen.
Hat er, sonst hätte er es uns nicht gesagt und meine Frau würde gerade nicht mit einer Lehrerin telefonieren.
Ich will mich da auch nicht rauswinden, schließlich haben wir für genau sowas ne Versicherung 😉 und ob der Beitrag dann um nen paar Euro im Jahr steigt tut jetzt auch nicht weg.
Auch habe ich NICHT geschrieben das ich es nicht einsehe, ist eher ne Verständnisfrage – oder auch “mir geht’s hier ums Prinzip”. Aber danke für die Antwort.
Grundlegend liegt die Beweislast beim Geschädigten. Problem ist nur, dass es nun Aussage gegen Aussage steht und somit kein eindeutiges Verschulden vorliegt. Wenn Ihr Sohn sagt, dass es schon möglich sein kann, dass es durch das ,,klopfen,, passiert ist, ist es eindeutig ein Haftpflichtschaden. Wiederum könnten Sie jedoch gegen der Behauptung angehen, dass dies der tatsächliche Grund für die Beschädigung war. Hier sollte man sich also einig werden, wie der Schaden zu Stande gekommen ist.
Lg
eine private Haftpflichtversicherung steigt nicht nach einem Schaden
der Vorfall ist nicht nachvollziehbar…
Was will denn der Geschädigte machen, wenn ihr nicht cooperiert?
Die Beweislast liegt beim Geschädigten. Anhand der Schilderung kann ich kein Verschulden des Sohnes erkennen, wenn er nicht gerade die Kabine eingeschlagen hat.
Ich erkenne kein Verschulden.
Abgesehen davon kann die Uhr aus anderen Gründen herutergefallen sein!
Fahrlässigkeit ist ja auch versichert. Nur Vorsatz ist nicht gedeckt