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AntiRedlich
9 months ago

Die Garantie ist ein freiwillige Leistung des Herstellers. Dieser kann ausschließen, dass diese übertragbar ist und nur für den Erstbesitzer gilt.

Schaue hier in die Garantiebedingungen des Herstellers des Rades. Dort drin steht außerdem auf was es eigentlich Garantie gibt.

einandereruser
9 months ago

Da jeder Hersteller die Bedingungen einer Garantie (im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung) selbst festlegen kann, schaust Du am besten in den Garantieunterlagen des Herstellers nach.

Es gibt Hersteller, die ihre Garantie nur dem Erstkäufer bieten.

Lesestoff gefällig? => Vorsicht bei Gebrauchtkäufen: Die versprochene „Rest-Garantie“ ist oft eine Falle! | Advopedia

MichaelSAL74
9 months ago

die Garantie ist auf das Rad gegeben vom Hersteller und nicht auf den Käufer, also ja hast Du

annikopter
9 months ago
Reply to  MichaelSAL74

Aber dafür braucht er den Original Kaufbeleg, oder?

MichaelSAL74
9 months ago
Reply to  annikopter

ja natürlich

Wiesel
9 months ago

Du hat sie mit gekauft