Grundsicherung und Hobby – Was darf ich ohne Anrechnung?

Eine Freundin von mir bekommt Grundsicherung im Alter. Sie hat diverse Hobbys, mit denen sie sich die Zeit vertreibt.

Unter anderem gehört dazu digitale Kunst am Computer. Hin und wieder verkauft sie mal ein paar fertige Werke. Kann sie nun ihre Kosten, wenn sie z.B. einen neuen Computer braucht, weil ihr alter nicht mehr ausreicht, Tintenpatronen, Möbel, damit sie sich nicht ihren Rücken kaputtmacht, usw. von diesen Einnahmen absetzen?

Würde sie dieses Hobby nicht ausüben, hätte sie diese Ausgaben nicht, sie sind also rein zweckgebunden.

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baerenhausen
1 year ago

Sie möchte also die Kosten abwälzen; aber die Einnahmen behalten? Ohne euer System zu kennen denke ich, dass das nicht möglich ist.

mucki007xyz425
1 year ago
Reply to  baerenhausen

Sie kann es beim Finanzamt absetzen diese Kosten, wenn sie denn Steuern zahlt, aber in der Grundsicherung zahlt man keine Steuern. Sie kann sich Lebensmittel bei der Tafel kostenlos holen und dabei Geld sparen.

baerenhausen
1 year ago
Reply to  mucki007xyz425

Dann ist das so wie bei uns. Wenn man die Kosten bei der Steuererklärung absetzt, muss man die Einnahmen auch versteuern?

mucki007xyz425
1 year ago

ich weiss es nicht genau. sie soll bitte den VDK mal fragen. ich bin in der EU rente, aber ohne so einen nebenjob.https://www.vdk.de/vdk-vor-ort/

DasOrakel
1 year ago

Sie muß ein Gewerbe bzw. eine freiberufliche Tätigkeit bei den zuständigen Behörden anmelden.

Den Rest muß sie mit einem Steuerberater besprechen.

Bei Bezug von Sozialhilfe darf sie leider nur 30% ihre Ertrages behalten.

mucki007xyz425
1 year ago

Nein und von der Grundsicherung wird das, jedes Einkommen abgezogen bzw angerechnet, aber sie kann ihren Sachbearbeiter auch noch mal fragen. Eine kleine Rente EU Rente wird auch angerechnet und abgezogen. sie zahlt ja keine Steuern und kann Nichts absetzen.

peterobm
1 year ago

das kann Sie nicht absetzen,

das was deine Freundin treibt ist ein Gewerbe, DANN könnte Sie es steuerlich geltend machen.

mucki007xyz425
1 year ago
Reply to  peterobm

dann müsste sie ein Gewerbe anmelden und das dem Sozial-Grungsicherungsamt melden und die stellen dann die Zahlungen ein. Dann kommt, muss sie zurück zum Jobcenter als arbeitsfähig und nicht arbeitswillig. dann sollte sie vorher einen Anwalt fragen. wenn sie das Hobby kann, kann sie auch arbeiten gehen, sagen die dann evtl.

mucki007xyz425
1 year ago

ach so. ok. dann soll sie ihren Sachbearbeiter bitte fragen.