Grundsicherung und Hobby – Was darf ich ohne Anrechnung?
Eine Freundin von mir bekommt Grundsicherung im Alter. Sie hat diverse Hobbys, mit denen sie sich die Zeit vertreibt.
Unter anderem gehört dazu digitale Kunst am Computer. Hin und wieder verkauft sie mal ein paar fertige Werke. Kann sie nun ihre Kosten, wenn sie z.B. einen neuen Computer braucht, weil ihr alter nicht mehr ausreicht, Tintenpatronen, Möbel, damit sie sich nicht ihren Rücken kaputtmacht, usw. von diesen Einnahmen absetzen?
Würde sie dieses Hobby nicht ausüben, hätte sie diese Ausgaben nicht, sie sind also rein zweckgebunden.
Sie möchte also die Kosten abwälzen; aber die Einnahmen behalten? Ohne euer System zu kennen denke ich, dass das nicht möglich ist.
Sie kann es beim Finanzamt absetzen diese Kosten, wenn sie denn Steuern zahlt, aber in der Grundsicherung zahlt man keine Steuern. Sie kann sich Lebensmittel bei der Tafel kostenlos holen und dabei Geld sparen.
Wenn es denn so einfach wäre.
1. Ist das bei der Tafel nicht kostenlos, man zahlt 2-3 € pro Einkauf. 2. Haben die Tafeln nicht genug Lebensmittel und 3. sind die Sachen qualitativ wirklich schlecht, teilweise sogar gammelig. 4. Ist meine Freundin gehbehindert und kann dort nicht so lange anstehen.
Dann ist das so wie bei uns. Wenn man die Kosten bei der Steuererklärung absetzt, muss man die Einnahmen auch versteuern?
Nein, sie möchte von den Einnahmen ihre Kosten, die sie gehabt hat, um diese Einnahmen zu erzielen, abziehen. Das hat meiner Meinung nach nichts mit Kosten abwälzen zu tun.
Wenn ich 40 € für etwas ausgebe, das weiterverkaufe und dafür 50 € erhalte, habe ich 10 € Gewinn.
Es kann doch nicht sein, dass man dann 50 € voll anrechnet, die 40 Kosten aber unter den Tisch fallen.
Oder ist das etwa doch so?
Das ist bei einem Gewerbe ja völlig verständlich und auch klar. Aber hier liegt der Fall wohl etwas anders.
ich weiss es nicht genau. sie soll bitte den VDK mal fragen. ich bin in der EU rente, aber ohne so einen nebenjob.https://www.vdk.de/vdk-vor-ort/
Sie muß ein Gewerbe bzw. eine freiberufliche Tätigkeit bei den zuständigen Behörden anmelden.
Den Rest muß sie mit einem Steuerberater besprechen.
Bei Bezug von Sozialhilfe darf sie leider nur 30% ihre Ertrages behalten.
Nein und von der Grundsicherung wird das, jedes Einkommen abgezogen bzw angerechnet, aber sie kann ihren Sachbearbeiter auch noch mal fragen. Eine kleine Rente EU Rente wird auch angerechnet und abgezogen. sie zahlt ja keine Steuern und kann Nichts absetzen.
https://www.vdk.de/vdk-vor-ort/
das kann Sie nicht absetzen,
das was deine Freundin treibt ist ein Gewerbe, DANN könnte Sie es steuerlich geltend machen.
dann müsste sie ein Gewerbe anmelden und das dem Sozial-Grungsicherungsamt melden und die stellen dann die Zahlungen ein. Dann kommt, muss sie zurück zum Jobcenter als arbeitsfähig und nicht arbeitswillig. dann sollte sie vorher einen Anwalt fragen. wenn sie das Hobby kann, kann sie auch arbeiten gehen, sagen die dann evtl.
Sie ist schon 70.
https://www.vdk.de/vdk-vor-ort/
ach so. ok. dann soll sie ihren Sachbearbeiter bitte fragen.