Property tax rose explosively from 2024 to 2025??

How can that be? Last year, my property tax was €400… OK… and now in 2025 it's €1,500. And that's without anything else, like waste bins? There must be a huge mistake, right? That it's increased… OK… but surely not by nearly three times as much?

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FordPrefect
2 months ago

*seufz*

Wie kann das sein.letztes Jahr war das meine Grundsteuer B bei 400 Euro ..ok ..und jetzt 2025 auf 1500 Euro.

Wenn man nicht gerade die letzten 3 Jahre unter einem Stein gelebt hat, sollte man eigentlich mitbekommen haben, dass sich die Berechnungsgrundlagen der GrSt völlig verändert haben. Aufgrund der vom BVerfG verworfenen alten Regelung auf Grundlage der völlig hinfälligen Einheitswerte aus 1964 wird jetzt je nach BL ein ganz anderes Berechnungsmodell genutzt. Dazu musstest du als Eigentümer doch 2022 / 2023 schon die entsprechende Erklärung abgeben, auf deren Angaben sich die Bescheide stützen.

Und das ohne sonstiges

Natürlich; Versorgerkosten haben mit der GrSt sowieso nichts zu tun.

Da muss sich doch gewaltig um ein Irrtum handeln

Nein, jedenfalls nicht zwingend. Zu vermuten ist eher, dass du, wie viele Andere, bisher von den unrealistischen Werten der Einheitswertberechnung profitiert hast. Genaueres sagt dir dein FA bzw. deine Kommune, die auf Grundlage der FA-Bescheide ihren GrSt-Bescheid erstellt hat.

Das es gestiegen ist …ja ok ..aber doch net um knapp das dreifache ???

Es gibt manche Extreme, da sind die Steigerungen über 1000%. Insgesamt variiert das von Kommune zu Kommune, je nachdem, wie die haushalten. Ich habe auf meine im Schnitt ungefähr dasselbe wie vorher, tendenziell vielleicht 10% mehr. Manche sind teurer, andere günstiger geworden.

Stefan1248
2 months ago
Reply to  FordPrefect

du, wie viele Andere, bisher von den unrealistischen Werten der Einheitswertberechnung profitiert hast

Genau so muss man das sehen. Statt zu jammern das es jetzt mehr ist lieber freuen das es früher so wenig war.

Ich habe früher zu viel gezahlt. Ab diesem Jahr dann nur noch halb so viel wie bisher

FordPrefect
2 months ago
Reply to  Jack334

Lies doch einfach den Bescheid. Da steht auch drauf, dass die Gesamtsumme auf 4 Quartale aufgeteilt eingezogen wird, samt exaktem Termin.

FordPrefect
2 months ago

Das kann ich mir nicht so recht vorstellen – welches BL soll das denn sein? In allen mir bekannten Fällen wird die Grundsteuer auf 4 Quartale verteilt eingezogen.

Stefan1248
2 months ago

Das muss kein Irrtum sein.

Die alte Grundsteuer wurde anhand völlig Verwalteter Maßstäbe berechnet deren Beibehaltung verfassungswidrig wäre. Daher wurde die grundlegend reformiert. Manche, die bisher verglichen mit den tatsächlichen wertverhältnissen wenig gezahlt haben, zahlen dann zukünftig teils deutlich mehr.

Ich habe zb bisher im Grunde zu viel gezahlt und zahle ab diesem Jahr noch etwa die Hälfte. Insgesamt sind die Gemeinden angehalten den Hebesatz so festzusetzen das die Steuer aufkommensneutral ist

Prüfe ob der vom Finanzamt festgesetzte messbetrag korrekt im Steuerbescheid der Gemeinde übernommen wurde.

Der messbescheid vom Finanzamt wurde hoffentlich fristgerecht geprüft?

helpy43
2 months ago

Kann schon sein. Kommt aber ganz auf dein Gebäude/die Lage an. Teilweise steigt sie, teilweise sinkt sie.

helpy43
2 months ago
Reply to  Jack334

Es gibt Grundsteuer-Rechner, die sagen dir relativ fix was bei dir der Wert ist (neu und alt)

Elizabeth2
2 months ago

diese Frage hätte ich nun nicht erwartet, man wurde doch zugemüllt in der Zeitung und in Briefen an alle Haushalte usw. das sich da was massiv ändert.

Viele, die grosse Grundstücke haben, sind die Dummen.

Du kannst nichts mehr machen, da die Einspruchsfrist schon lange abgelaufen ist, auch das wurde heftigst kommuniziert. Es gab auch Gruppen, denen man sich hätte anschliessen können.

Soweit mir bekannt, kann man gegen die Gebühr an sich noch Einspruch einlegen. Wie genau das nun noch geht und wo, kannst du nachlesen. Ich weiss es nicht.

FordPrefect
2 months ago
Reply to  Elizabeth2

Viele, die grosse Grundstücke haben, sind die Dummen.

Kommt darauf an, welches BL bzw. welches Berechnungsmodell. In Bayern profitiert man mit großen Grundstücken tendenziell eher (bzw. es ändert sich dort weniger als in anderen BL).

spelman
2 months ago
Reply to  Elizabeth2

Die Einspruchsfrist ist ein schlechter Witz gewesen. Wie soll man Einspruch erheben, wenn man den Hebesatz noch nicht kennt? Und erst der bewirkt ja die Höhe der neuen Grundsteuer, nicht die Bewertung an sich.

Mungukun
2 months ago
Reply to  spelman

Die Einspruchsfrist ist ein schlechter Witz gewesen.

Nein eigentlich nicht. Die beträgt 1 Monat ab Bekanntgabe und ist damit sogar eine der längeren Fristen im Verwaltungsrecht. Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit wäre die Widerspruchsfrist dagegen nur 2 Wochen. Da ist 1 Monat schon verhältnismäßig lang.

Wie soll man Einspruch erheben, wenn man den Hebesatz noch nicht kennt?

Wozu muss man den Hebesatz kennen, um die festgesetzten Grundlagen zu überprüfen. Ob da nun sich vertippt wurde und statt 100 m² Fläche 1.000 m² Fläche im Bescheid steht, erkennt man auch ohne den Hebesatz zu kennen.

Genau deswegen wurde das ja aufgeteilt, damit man jeden Schritt einzeln überprüfen kann.

Und erst der bewirkt ja die Höhe der neuen Grundsteuer, nicht die Bewertung an sich.

Der Hebesatz wird außerdem von der Gemeinde festgelegt. Es steht dir frei in die Kommunalpolitik zu gehen und für deine Gemeinde Mehrheiten zu finden, um den Hebesatz zu senken. Lokalpolitik ist das wo sich jeder Bürger beteiligen kann.

Übrigens: “Ich muss mehr zahlen als letztes Jahr” ist weder bei der Grundsteuer noch bei der Einkommensteuer eine valide Begründung. Wenn das die Begründung ist, bekommst du schneller eine Einspruchsentscheidung, die den Einspruch als unbegründet zurückweist, als du glaubst. Du musst im Einspruch schon begründen, was konkret falsch sein soll an welcher Stelle in der Berechnung.

Mungukun
2 months ago

Einige Grundstücksbesitzer haben Forderungen mit der zehnfachen Höhe bekommen. Und da finde ich schon, dass “ich muss mehr zahlen” ein valider Widerspruchsgrund ist.

Du vielleicht, das Amt nicht. Ich kann mich gerne nochmal wiederholen: Im Einspruch musst du begründen, welcher Teil der Berechnung konkret falsch sein soll. Alles andere wird dir das Finanzamt ganz schnell als unbegründet zurückweisen.

Wenn der Hebesatz in deiner Gemeinde nun nach unten anzupassen ist deiner Meinung nach, schließt euch als Bürger zusammen und sorgt für eine entsprechende lokalpolitische Änderung. Der Hebesatz ist ja nicht in Stein gemeißelt, sondern wird beschlossen.

Es geht darum, dass mit einer vermeintlichen Korrektur neue Ungerechtigkeiten geschaffen werden.

Im Gegenteil: Es wurde jetzt Gerechtigkeit geschaffen. Die Eigentümer der Grundstücke haben jahrelang zu wenig Grundsteuer bezahlt wegen vollkommen veralteter Berechnungsmethoden (vom 01.01.1964 in den alten Bundesländern; in Ostdeutschland sogar auf den 01.01.1935). Nun mit den Werten auf die aktuelle Zeit zahlen sie den angemessenen Preis für die aktuelle Zeit.

spelman
2 months ago

Einige Grundstücksbesitzer haben Forderungen mit der zehnfachen Höhe bekommen. Und da finde ich schon, dass “ich muss mehr zahlen” ein valider Widerspruchsgrund ist. Immerhin hat man sich für das Grundstück aufgrund bestimmter Tatsachen entschieden. Und wenn man sein Haus darauf stehen hat, kann man auch nicht einfach woandershin gehen.

Es geht nicht darum, dass in der Bemessungsgrundlage falsche Zahlen stünden. Es geht darum, dass mit einer vermeintlichen Korrektur neue Ungerechtigkeiten geschaffen werden.

StRiW
2 months ago

Neue Bewertungsgrundlage.