GmbH und eigener Lohn?
Guten Tag
Bei einer GmbH (einzelne Person) welche Dienstleistungen anbietet, wie kann der Lohn abhängig des Einkommens der Firma gemacht werden? Im besten Fall, würde der Ablauf sein, dass die Dienstleistung ab Tag 1 nach der Gründung stattfindet, aber die erste Rechnung erst Ende Monat ausgestellt werden kann. Die Zahlung dieser Rechnung würde dann wiederum etwa 30 Tage dauern. Ist es daher möglich, den Lohn direkt an die Einnahmen / Zahlungseingang der Firma zu knüpfen?
Die ersten 2 Monate würde dann ja kein Lohn ausbezahlt werden und danach ist es abhängig wieviel die Firma einnimmt. Gibt es da irgendwelche steuerliche oder versicherungstechnische Probleme? Wie müsste das Vertraglich geregelt sein?
Was passiert, wenn die Firma über ein Jahr kein Auftrag erhält und daher nie Lohn zahlen kann? Müssen dann trotzdem bestimmte Beträge ein- rsp. ausbezahlt werden?
Vielen Dank
brauchst du bereits bei der Gründung eine Kapitaleinlage von wenigstens 25.000€.
Davon sollte die GmbH dann auch in der Lage sein, bei einer einzelnen Person mit normalem Anstellungsvertrag auch im ersten Monat schon das Gehalt zu zahlen. Sollte das nicht der Fall sein, hat man bereits bei der Planung etwas falsch gemacht.
Moin,
es wäre doch möglich, ein Standardgehalt festzulegen, damit du auch anhäufen kannst für schlechtere Zeiten (alles als Bonus zu verfeuern wäre nicht sinnig) und zahlst dann Bonis aus.
Wenn nicht anders vertraglich festgelegt, ja.
VG
Es ist wie immer im Leben:
wenn man das erforderliche Kapital nicht hat, kann man kein Unternehmen gründen.
Und wenn man Mitarbeiter einstellt, muss man diese ab dem 1. Monat auch bezahlen.
Wenn du eine GmbH gründen willst, musst du 12.500 € (die Hälfte des erforderlichen Stammkapitals) bei Gründung einbringen. Du kannst auch eine UG gründen, da brauchst du erstmal kein Kapital, musst aber dann 25% von deinen Gewinnen immer auf das Stammkapital einzahlen, bis 25.000 erreicht sind. Und die bleiben da auch, solange das Unternehmen existiert. Außerdem musst du eine doppelte Buchführung sowie Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung machen, was dir weitere Kosten verursacht, wenn du es nicht selbst kannst.
Als Gesellschafter einer GmbH (Eigentümer) bekommst du keinen Lohn, sondern den Gewinn. Wenn es keinen Gewinn gibt, dann kannst du auch nichts auszahlen. Als Geschäftsführer einer GmbH kannst du dir zwar einen Arbeitsvertrag mit regelmäßigen Gehaltszahlungen ausstellen, aber wenn es keine Einnahmen gibt, kannst du auch kein Gehalt zahlen.
Einfacher ist es wenn du als Ein-Mann-Unternehmen ein Gewerbe anmeldest und erstmal als Einzelunternehmer arbeitest. Dann machst du nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, das ist viel leichter. Von den Rechnungen, die du stellst kannst du dann immer einen Teil als Verdienst (Lohn) nehmen. Allerdings musst du darauf achten, dass du später noch Einkommensteuer darauf zahlen musst. Wieviel du dir von deinen Rechnungen gleich selbst auszahlen kannst, hängt von deinen Jahresumsätzen, deinem Steuersatz und den Kosten (von Kosten für den Steuerberater bis hin zu Geräten, Werkzeugen, Strom, Versicherungen etc.) ab, die du für deinen Geschäftsbetrieb hast. Sicherheitshalber nimmst du dir erstmal nicht mehr als 50% deines Netto-Rechnungseingangs (Ohne Mehrwertsteuer) Wahrscheinlich wirst du erstmal beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung beantragen können, dann musst du zumindest am Anfang mal keine Mehrwertsteuer auf deine Rechnungen stellen. Ansonsten musst du natürlich den Betrag der Mehrwertsteuer auch zurückbehalten, denn den bekommt das Finanzamt.
Am besten besuchst du erstmal ein Existenzgründerseminar. Dort erfährst du die Grundlagen, was es z.B. bei der Rechtsform zu beachten gibt, welche Form der persönlichen Absicherung du brauchst und bei guten Anbietern gibt es auch Informationen zur Buchhaltung / Einnahmen-Überschussrechnung dazu.