Gilt Differenzbesteuerung auch beim Ankauf von Privatpersonen aus dem EU-Ausland?
Wenn ich von Privatpersonen aus Italien z.B. Ware einkaufe, die mir demnach keine Ust. in Rechnung stellen, dann kann ich als Kompensation zum fehlenden Vorsteuerabzug die Margenbesteuerung beim Wiederverkauf anwenden oder?
Ja, das ist richtig.
Ich verweise nochmals auf § 25a UStG, hier Abs. 1 Nr. 2 zu den Voraussetzungen:
Die Gegenstände wurden an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet geliefert. Für diese Lieferung wurde
a) Umsatzsteuer nicht geschuldet oder nach § 19 Abs. 1 nicht erhoben oder
b) die Differenzbesteuerung vorgenommen.
Ankäufe von privat, auch aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet, fallen unter a) 1. Alternative.