Gilt die Probezeit nur für eine Führerscheinklasse?
Hallo,
Wenn ich jetzt mit 17 meinen A1 Führerschein mache und dann mit 18 meinen Autoführerschein. Habe ich dann nur Probezeit wenn ich mit dem Motorrad unterwegs bin, da es ja die erste erteilte Fahrerlaubnis ist?
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/fuehrerscheinaenderungen-2024/#probezeit-und-fahranfaenger
Bis es in nationales Recht umgesetzt ist, kann es etwas dauern.
Aktuell beginnt die Probezeit mit dem ersten Führerschein bei dem es das gibt (bei AM, L und T gibt’s das nicht), scheißegal was du danach noch für Führerscheine machst. Wird nur verlängert, wenn du entspr. Sachen machst.
notting
Die Probezeit gilt ganz allgemein für die Fahrerlaubnis. Wenn du mit 17 A1 machst fängst die Probezeit an dem Tag an wo du die Fahrerlaubnis erhältst.
Wenn du dann mit 18 noch B machst, läuft die Probezeit aus A1 einfach weiter bis sie zu Ende ist, gilt dann natürlich aber auch für das Auto.
Der Vorteil ist dass sie für den Führerschein B nicht von vorne beginnt. Wenn die Probezeit einmal durch ist ist sie durch.
Nach jetzigem Stand wird die Probezeit nur einmal verhängt, und zwar bei der Ersterteilung mit Ausnahme der Klasse AM.
Bei einer Erweiterung wird die Probezeit nicht verlängert.