Gilt bei Ackerstatus immer noch die Umbruchsregelung?
Ich habe Ackerland und hatte es verpachtet. Der Bauer an den ich es verpachtet hatte, musste das Land alle 5 Jahre beackern, damit es den Ackerstatus nicht verliert.
Nun möchte ich für Vögel und Insekten eine Blumenwiese mit Hecken anlegen.
Muss ich allerdings alle 5 Jahre diese wieder zerstören, weil die Umbruchsregelung immer noch gilt, werde ich keine hochwertigen Blumen und Sträucher pflanzen.
Deshalb die Frage, gilt diese Umbruchsregelung immer noch? Auch als Privatmann?
Und kann ich einen kleinen Teil privat ackern? Muss man das anmelden?
Das gilt nur, wenn die Fläche landwirtschaftlich genutzt werden soll. Hat aber nichts damit zu tun, ob sie einem “Privatmann” gehört. Grundsätzlich muss nach der neuen GAP der Umbruch nur angezeigt werden. Also – es bleibt nicht automatisch Grünland bzw. man benötigt bei Umbruch keine Ausgleichsfläche. Das gilt aber nur dann, wenn sonst keine Sachverhalte dagegen sprechen. Z.B. Fläche im WSG, Moorboden, Erosionsgefahr, naturschutzbedeutsam u.a. Ich empfehle deshalb trotzdem den Umbruch nach 5 Jahren, bzw. in Bayern zumindest geht auch umcodieren in z.B. Ackergras. Da muss dann halt irgendwas – nachvollziehbares – eingesät werden.
Wieso erkundigst du dich nicht beim zuständigen Landwirtschaftsamt?
IMHO ist das nur wichtig, falls du WIEDER ackern willst in Zukunft (verbit von Grünlandumbruch)…
https://de.wikipedia.org/wiki/Umbruchverbot
Zumindest Google mal zu deinem Bundesland…
https://www.google.com/search?q=Ackerstatus
Eigentlich will ich nur einen kleinen Teil selbst beackern. Andererseits ist Ackerland deutlich wertvoller als Grünland. Deshalb geht die Regelung nach hinten los, weil keiner diesen Status verlieren möchte und deshalb ackert.
Das ist richtig!