Gibt es in Deutschland auch eine Roadkill Liste wie in Alaska?

In Alaska kann man sich in eine Liste eintragen, um von den Behörden bei Roadkill Unfällen in der Nähe benachrichtigt zu werden. Man darf dann zur Unfallstelle fahren und das überfahrene Tier aufsammeln. Bei großen Tieren ist i.d.R. noch viel genießbares Fleisch dran, das man behalten darf. 😋

Existiert so ein System auch in Deutschland?

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Brunnenwasser
4 months ago

Wenn hier Wild ( Hirsch, Wildschwein etc. ) überfahren wird, muß in der Regel die Försterei benachrichtigt werden. Wer es privat mitnimmt, riskiert wegen Wilderei eine Strafanzeige.

Waldmensch70
4 months ago
Reply to  Brunnenwasser

muß in der Regel die Försterei benachrichtigt werden.

Nein, der zuständige (=dort jagdausübungsberechtigte) Jäger. Das erledigt aber die Polizei, wenn man die bei einem Wildunfall ruft.

Der Jagdschein ist die einzige Qualifikation um irgend etwas mit dem Wild machen zu dürfen, nicht dass die Person ggf. Förster ist.

   

Ansonsten korrekt: Wer Wild mitnimmt ohne dort der zuständige Jäger zu sein, der begeht Wilderei, eine Straftat.

WAYKOW
4 months ago

Ein definitives NEIN!!!!

Die Mitnahme von überfahrenen Tieren wird als Wilderei geahndet.

  1. Sonst würde die Menschen womöglich absichtlich Tiere überfahren.
  2. Tiere müssen vor Verzehr in der EU tiermedizinisch untersucht werden.
  3. Es könnte doch sein, dass das Tier nur deswegen überfahren werden konnte weil es zuvor schon krank war.

Hier noch eine Quelle: Ist es sicher, ein Wildunfall oder Roadkill zu essen?

Waldmensch70
4 months ago

Gibt es in Deutschland auch eine Roadkill Liste wie in Alaska?

Nein, gibt es nicht.

  

1. Das Wild darf sich nur der dort an der Stelle zuständige Jäger aneignen.

Kein Anderer darf sich Wild oder Teile davon aneignen. Das wäre Wilderei, eine Straftat (§292 StGB).

Der Jäger kann aber (da er damit auch nichts anfangen kann/darf, siehe Punkt 2) auf das Aneignungsrecht verzichten, dann wird der Kadaver in der Regel von der Straßenmeisterei entsorgt.

  

2. Wild das durch einen Autounfall getötet wurde DARF in Deutschland nicht für den menschlichen Verzehr verwertet werden.

Denn es fand vorher keine Lebendbeschau des Wildes (vor dem Erlegen) statt, man weiss also nicht, ob das Tier z.B. Verhaltensauffälligkeiten oder Symptome gezeigt hat, die auf bestimmte Krankheiten / Wildseuchen hindeuten könnten.

Und eine nachträgliche Beschau ist in der Regel nicht mehr möglich, da durch den Aufprall die Innereien häufig stark zerstört sind und somit Symptome daran auch nicht mehr sicher erkennbar wären.

  

SashaMu66
4 months ago

Nein, das gibt es bei uns nicht.

Willwissen100
4 months ago

Nein. Zumindest gehört in der Schweiz das Unfallwild dem zuständigen Wildhüter und muss von diesem entsorgt werden.

Waldmensch70
4 months ago
Reply to  Willwissen100

Zumindest gehört in der Schweiz das Unfallwild dem zuständigen Wildhüter und muss von diesem entsorgt werden.

Ist in Deutschland genauso.
Nur dass wir hier die Wildhüter “Jäger” nennen.

Willwissen100
4 months ago
Reply to  Waldmensch70

Ja, er hat eine Jagdausbildung. Aber eine Verantwortung für einen gewissen Bereich.

Willwissen100
4 months ago

Bei uns gibt es Reviere, Patentjagd Regionen und dann eben den Bereich, um den sich der Wildhüter kümmert. Meist ist das sein Revier. Aber in Regionen mit Patentjagd gibt es keine Reviere.

Waldmensch70
4 months ago

Ist hier in Deutschland auch so. Der Bereich für den der Jäger zuständig/verantwortlich ist nennt sich bei uns „Revier“.