Gewerbeschein bei Anstellung?
Wenn man einen Beruf selbstständig ausübt, braucht man ja meist einen Gewerbeschein und der regelt dann die Berufsgesetze. Wie ist das aber wenn ich einen gewerbepflichtigen Beruf als Angestellte ausübe? Dann hab ich ja keinen Gewerbeschein, aber was regelt dann meine Berufsgesetze? Also wenn ich Tätowierer im Angestelltenverhältnid bin und dadurch keinen Gewerbeschein habe, an welches Gesetz muss ich mich dann halten? Ich bräuchte bitte Infos für Österreich
Liebe Grüße und danke für eure Antworten!
Kann es sein, dass du hier zwei verschiedene Dinge miteinander verwechselst?
Ein Gewerbe brauchst du, wenn du selbständig mit Gewinnerzielungsabsicht tätig bist.
Als Angestellter bist du nicht selbständig, sondern angestellt. Und da hat dein Arbeitgeber ein Gewerbe angemeldet.
So, wie du es meinst, stimmt es nicht.
Du bist angestellt bei jemandem, der einen Gewerbeschein hat. Und den braucht man nur, wenn man selbständig ist.
Entweder du bist selbständig oder angestellt.
Beides usammen gibt es nicht.
Danke, nur was ich nicht ganz verstehe ist, wovon dann meine Berufspflichten als Angestellter geregelt werden, wenn nicht von der Gewerbeordnung?
Es funktioniert so nicht.
Es gibt keine gewerbepflichtigen Berufe.
Ein Gewerbetreibender hat ein Gewerbe, ein Angestellter hat nie ein Gewerbe.
Du bist angestellter Tätowierer und musst dich an alle Gesetze halten.
Das heißt ich hab dann zwar kein Gewerbe, muss mich aber an die Gewerbeordnung halten?
Dein Chef oder deine Chefin müssen sich daran halten, du bist nur bei ihnen angestellt.