Register a business as a minor?

Good morning,

I'd like to register a business, but I have a few questions. (I'll be 15 in four months and am in 9th grade at a secondary school.)

They say I have to tell the family court exactly what I plan to do, but what if I want to add to it/or do something else later?

So, for example: I'm doing email copywriting now, but later (in two months, for example) I decide to do affiliate marketing on the side, and in a year I want to start dropshipping.

Is that easy to do? Or would I have to "apply" first, like, "I would now like to start XYZ (e.g., affiliate…)."

(Please refrain from useless answers that do not answer my question or are mere assumptions)

(1 votes)
Loading...

Similar Posts

Subscribe
Notify of
17 Answers
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ratefuchs007
2 years ago

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung, und das wird auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB – Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind beide ausnahmslos (!) ab 18.

NackterGerd
2 years ago
Reply to  Deniz0105

Du musst nicht erst eine Firma gehabt haben um ein Gewerbe anzumelden

Du musst aber halt von den wichtigsten Sachen die Grundlagen haben (Zauberwort heißt Aubildung)

Denn du kannst ja nicht für jede Kleinigkeit Fachleute beauftragen.

Sonst bist du für Websites/ Webshop, Onlinemarketing, Rechtsanwälte… gleich mehrere Tausend Euro los.

Dazu dann noch Steuerberater Krankenkasse …. Rechtsanwalt für Problemfälle und Verträge.

Und nicht zu vergessen dauernde Werbung

Dass ergibt nochmal 3-5stellige Summe im Monat

All die Themenbereich die du dir für ein Gewerbe ausgesucht hast sind nicht ohne und besonders Kostspielig

Ratefuchs007
2 years ago
Reply to  Deniz0105

Das Familiengericht soll Dich ja auf die gleiche Stufe wie einen Volljährigen stellen, was das selbständige Abwickeln von Geschäften geht, und deshalb sind die Ansprüche eben entsprechend hoch.

Tipp: Klicken: Existenzgründerseminar           

Ratefuchs007
2 years ago

Du irrst Dich:
Lies die Nutzungsbedingungen von PayPal – übrigens einer US-amerikanischen Firma – und Du wirst genau das in deren Nutzungsbedingungen finden.

Und damit bin ich dann hier raus.

LePetitGateau
2 years ago

Für jedes neue Gewerbe oder einer wesentlichen Änderung benötigt es eine neue Genehmigung des Familiengerichts. Du musst ja auch einen entsprechenden (konkreten) Businessplan vorlegen.

Wenn die Gefahr besteht dass du alle 2 Monate springst, wird da rein gar nichts abgesegnet (und Dropshipping wird sowieso nie genehmigt, das garantiere ich dir)

LePetitGateau
2 years ago
Reply to  Deniz0105

Ich helfe dir : ” Danke für die Antwort und dafür, dass du mir die Arbeit abgenommen hast, mich selbst zu informieren”

Gern geschehen 😉

DigitalAssets
2 years ago

Also bei mir war es so, dass ich für ein zweites Gewerbe auch nochmal eine Genehmigung vom Familiengericht benötigt habe. War aber viel problemloser zu bekommen als beim ersten Mal.

Ich konnte seitdem beide Einzelunternehmen um weitere Tätigkeitsfelder ergänzen, muss aber dazu sagen, dass bei mir alles mit Online-Geschäftsmodellen zu tun hat und sich die Einkommensquellen nicht so sehr voneinander unterscheiden (ein Gewerbe für alles was mit Handel zu tun hat und eins für Dienstleistungen und kreative Sachen). Wenn du jetzt Dropshipping betreibst und zusätzlich beispielsweise noch ein Restaurant eröffnen willst, ist es wahrscheinlich komplizierter.

Ich würde bei der Tätigkeitsbeschreibung nicht Dropshipping angeben, weil das einfach nur eine Liefermethode ist. Wenn du zusätzlich noch Affiliate-Marketing betreiben willst, könntest du z.B. “Online-Handel mit Ware XY und Empfehlungsmarketing” hinschreiben. Viel Erfolg.

NackterGerd
2 years ago

Das Familiengericht prüft weniger WAS du machen möchtest.

Die Tätigkeit ist eher wichtig für die Gewerbeanmeldung

Das Gericht früft eher ob du überhaupt die Fähigkeiten und Reife dazu hast.

Deine Aufzeichnungen zeigen schon dass du davon noch sehr sehr weit weg bist.

Dropshipping, Marketing, … Sind nichts dass man ohne Wissen wirklich machen könnte.

Wenn du noch nichtmal 5J Planen kannst, was du machen willst, vergiss es und mach besser Fundierte Ausbildung.

chanfan
2 years ago

Sorry, aber das kannst du vergessen. Das mit dem Gericht ist möglich aber nicht mit deinen Voraussetzungen, bzw, Geschäftsidee. Das ist zu banal und nutzt keinem wirklich etwas. Also nichts, was man unterstützen muss, weil es eine gute Sache / Idee für die Menschheit ist.

Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.

Für´s nächste mal:

(Unnütze Antworten, die meine Frage nicht beantworten oder Vermutungen sind, unterlässt bitte)

Dann solltest du dich auch genau informieren und nicht nur das, was du gerne hättest.

chanfan
2 years ago
Reply to  Deniz0105

Sorry, aber hast du den Text nicht verstanden? Es ist egal mit was du anfangen möchtest. 🙂

Wie bereits gesagt, mach dich schlau bei der IHK.

Das Familiengericht wird entzückt sein, wenn die dich befragen werden, wie es mit deiner Reife aussieht. 🙂