Geldgeschenke steuerlich anmelden?
Hallo,
mein kleiner Cousin ist Student und könnte durchaus Geld gebrauchen. Er würde sich darüber auch freuen und wir haben uns auf die Miete geeinigt. Monatlich werde ich ihm also über die Dauer des Studiums einen Betrag in Höhe seiner Miete überweisen. Muss ich/ wir steuerlich irgendetwas berücksichtigen ? Gibt es Freibeträge die eingehalten werden müssen ? Würde es die Situation ändern, wenn wir das ganze als Zinsloses Darlehen gestalten mit Rückzahlungsdatum flexibel ? LG
Die Schenkungen müssen von euch gemeldet werden, § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG.
Der Freibetrag zwischen Cousins liegt bei 20.000 € in 10 Jahren, § 14 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG.
Vermutlich gar nicht, da das absolut nicht fremdüblich wäre. Das wird das Finanzamt zurecht als Gestaltungsmissbrauch sehen, § 42 AO.
Oh Schreck, Ihr braucht einen Steuerberater. Das ist in Summe richtig viel Geld.
Wirklich, lasst Euch beraten und bezahlt dafür eine Stunde. Da ist sehr viel drin an steuerlichen Möglichkeiten und auch Fallen.
Ja die anderen Antworten implizieren ähnliches… dann lasse ich da mal lieber die Finger von ohne Beratung.
Du nicht. Er schon. Geldgeschenke muss er in der Steuererklärung angeben.
Nein. Er hat einen jährlichen Freibetrag von 20.000. Das heißt, wenn er von dir nicht mehr als die 20.000 geschenkt bekommt, muss er auch keine Steuern dafür zahlen.
Alex
Falsch. Schenkungen sind sowohl von Schenker als auch vom Beschenkten anzeigepflichtig, § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG.
Auch falsch. Die 20.000 € gelten für einen Zeitraum von 10 Jahren und ist nicht jährlich, § 14 Abs. 1 ErbStG.