Gasguthaben Jobcenter auf KdU verrechnet?
Ich habe ein Gasguthaben erhalten, leider ist es auf mein Konto gekommen.. meine Frage ist kann man das Guthaben überweisen oder wird es angerechnet?
und wird es auf die Miete angerechnet oder mein Lebensunterhalt?
Ich bin quasi Aufstocker und gehe auf Minijob Basis arbeiten, bekomme monatlich nicht immer die 520 € voll sondern nur 430€ meistens, heißt also 90€ Differenz ist offen monatlich die das Jobcenter nach einem halben Jahr an mich auszahlt, wird es sonnst darauf verrechnet oder wie funktioniert das ganze?
Danke für eure antworten
Du hast eine Mitwirkungspflicht und musst diese BK – Abrechnung unaufgefordert beim Jobcenter in Kopie einreichen.
Hast Du ein Guthaben und deine KDU – Kosten der Unterkunft ist angemessen, wird also bei der Berechnung deines Bedarfs voll berücksichtigt, dann ist dein BK – Guthaben im Monat nach dem Zuflusses auf deinem Konto anrechenbares Einkommen und wird entsprechend mindernd auf deine KDU – angerechnet.
Da musst und kannst Du auch gar nichts überweisen, weil Du die Kontaktdaten gar nicht hast.
Das Jobcenter schickt dir dann einen entsprechenden Änderungsbescheid.
Achso ok, super danke für deine Antwort
Den Zufluss des Guthabens musst Du natürlich durch einen Kontoauszug in Kopie nachweisen, oder Du legst das Original zur Einsicht vor.
Bitteschön
Ob Du nur aufstockende Leistungen bekommst oder volle Leistungen spielt bei der Anrechnung keine Rolle.
Solange Du keine eigene Zuzahlung für den Abrechnungszeitraum geleistet hast, weil deine KDU – nicht angemessen ist und die Übergangsfrist verstrichen ist, in der die Jobcenter auch unangemessene Kosten der Unterkunft anerkennen und bei Bedarf voll übernehmen, wird ein Guthaben entsprechend mindernd nach dem Monat des Zuflusses angerechnet.
Würdest Du also aus diesem besagten Grund eine eigene Zuzahlung leisten, könntest Du von einem BK – Guthaben diese eigene Zuzahlung erst einmal in Abzug bringen.
Das gilt wie erklärt nicht, wenn deine KDU – angemessen ist und das Jobcenter diese bei der Berechnung voll berücksichtigt und Du nur auf Grund deines anrechenbaren Einkommens selber einen Teil der KDU – zahlen musst.
Bitteschön
Ja das war mir bewusst, ich wusste nur nicht ob ich das Geld jetzt direkt überweisen kann oder ob das angerechnet wird, da ich ja Aufstockerin bin wusste ich nicht wie die das machen aber du hast mir alle Fragen beantwortet wie das dann weiterläuft, Danke 🙂
Das Guthaben wird auf Deine Leistungen angerechnet = Du bekommst entsprechend weniger.
Solche Guthaben mindern im Zahlungsmonat die Kosten und werden somit angerechnet.
Dankeschön, also kann ich es nicht überweisen und es wird die Miete gekürzt?
Nicht im Monat des Zuflusses, sondern im Folgemonat.
Ein BK – Guthaben wird nie so gezahlt werden können, dass dieses im Monat des Zuflusses bei der KDU – berücksichtigt werden könnte, darf es auch gar nicht.
Das sagt zumindest Paragraf 22 Abs. 3 SGB – ll.
Ja, im Folgemonat.