Ganztagsbetreuung Haftpflichtversicherung?

Hallo ich möchte hier nicht ein Roman schreiben daher erfasse ich meine Frage kurz.

Wer haftet während der Ganztagsbetreuung wenn kinder ein Fahrzeug beschädigen in den das Fahrzeug mit steinen beworfen wird?

Beide Kinder sind 7 Jahre alt, Aufsichtspflicht wurde hier definitiv vernachlässigen da so etwas sonst entweder nicht passiert wäre oder ein Betreuer/in diesen Vorfall gesehen hätte.

Muss hier die Privathaftpflichtversicherung der Eltern greifen oder die von der Betreuung?

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siola55
1 year ago

Der Fahrzeugbesitzer sollte sein Eigentum durch einen Vollkaskoschutz absichern gegen Vandalismus usw.

SaVer79
1 year ago

Die Kinder haften ab 7 Jahren selber, wenn sie die Einsichtsfähigkeit haben., die Folgen ihrer Handlungen abschätzen zu können

Die Aufsichtspersonen würden haften, wenn sich nachweisen lässt, dass eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Allein die Tatsache, dass der Steinwurf passiert ist, reicht dafür nicht aus.

Wenn die Haftpflichtversicherung Schäden durch nicht-deliktfähige Kinder abdeckt, dann zahlt die Versicherung

wattdennnu2
1 year ago
Reply to  SaVer79

…wenn Kinder ein Fahrzeug beschädigen indem das Fahrzeug mit Steinen beworfen wird…

Das ist Vorsatz und damit nicht versichert!

Pensioner61
1 year ago

§ 828

Minderjährige

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) 1Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. 2Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

………………………………………………….

Gemäß deiner Schilderung ist das Kind haftbar.

Eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kann man nicht erkennen. Ein 7-jähriges Kind muss wissen, dass es dies nicht darf.

Bedeutet du musst das Kind verklagen und warten, bis es ein eigenes Einkommen hat. Dann kannst du den Schaden pfänden lassen.

Du hast alternativ die Möglichkeit, die Eltern zu bitten, den Schaden über ihre Privathaftpflicht zahlen zu lassen, denn in neuen Versicherungstarifen, muss keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen, damit die PHV zahlt.

Mir stellt sich allerdings auch noch die Frage, wer das Kind während den Würfen betreut hat. Wenn du dies warst, dann hast du natürlich keinen Anspruch auf eine Bezahlung.

wattdennnu2
1 year ago
Reply to  Pensioner61

…wenn Kinder ein Fahrzeug beschädigen indem das Fahrzeug mit Steinen beworfen wird…

Das ist Vorsatz und damit nicht versichert!

Pensioner61
1 year ago
Reply to  wattdennnu2

Da wir den Schadenshergang nicht kennen, wäre auch grobe Fahrlässigkeit möglich.

wattdennnu2
1 year ago

Beide Kinder sind deliktfähig!

ronnyarmin
1 year ago

Es stellt sich erstmal die Frage, ob ein 7-jähriges Kind permanent beaufsichtigt werden muß, und wie es zu dem Steinewurf gekommen ist.

ronnyarmin
1 year ago
Reply to  Maae15

Die Frage bleibt trotzdem, ob man ein siebenjähriges Kind permanent beaufsichtigen muss.

siola55
1 year ago

ob ich für die Aufsichtspflicht zuständig wäre oder nicht in diesem Fall bin ich für die Aufsichtspflicht zuständig und muss für den Schaden gerade stehen

Also ein Versicherer bewertet dies genau umgekehrt: nur falls die Aufsichtspflicht verletzt wurde, leistet der Versicherer für den entstandenen Schaden – und nicht du selbst mußt für den Schaden gerade stehen!

basiswissen
1 year ago

Solch ein schweres Thema, mit allen Konsequenzen? Sehr unglaubwürdig.