Ganztagsbetreuung Haftpflichtversicherung?
Hallo ich möchte hier nicht ein Roman schreiben daher erfasse ich meine Frage kurz.
Wer haftet während der Ganztagsbetreuung wenn kinder ein Fahrzeug beschädigen in den das Fahrzeug mit steinen beworfen wird?
Beide Kinder sind 7 Jahre alt, Aufsichtspflicht wurde hier definitiv vernachlässigen da so etwas sonst entweder nicht passiert wäre oder ein Betreuer/in diesen Vorfall gesehen hätte.
Muss hier die Privathaftpflichtversicherung der Eltern greifen oder die von der Betreuung?
Der Fahrzeugbesitzer sollte sein Eigentum durch einen Vollkaskoschutz absichern gegen Vandalismus usw.
Die Kinder haften ab 7 Jahren selber, wenn sie die Einsichtsfähigkeit haben., die Folgen ihrer Handlungen abschätzen zu können
Die Aufsichtspersonen würden haften, wenn sich nachweisen lässt, dass eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Allein die Tatsache, dass der Steinwurf passiert ist, reicht dafür nicht aus.
Wenn die Haftpflichtversicherung Schäden durch nicht-deliktfähige Kinder abdeckt, dann zahlt die Versicherung
Das ist Vorsatz und damit nicht versichert!
§ 828
Minderjährige
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) 1Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. 2Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
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Gemäß deiner Schilderung ist das Kind haftbar.
Eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kann man nicht erkennen. Ein 7-jähriges Kind muss wissen, dass es dies nicht darf.
Bedeutet du musst das Kind verklagen und warten, bis es ein eigenes Einkommen hat. Dann kannst du den Schaden pfänden lassen.
Du hast alternativ die Möglichkeit, die Eltern zu bitten, den Schaden über ihre Privathaftpflicht zahlen zu lassen, denn in neuen Versicherungstarifen, muss keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen, damit die PHV zahlt.
Mir stellt sich allerdings auch noch die Frage, wer das Kind während den Würfen betreut hat. Wenn du dies warst, dann hast du natürlich keinen Anspruch auf eine Bezahlung.
Das ist Vorsatz und damit nicht versichert!
Da wir den Schadenshergang nicht kennen, wäre auch grobe Fahrlässigkeit möglich.
Bei Kleinkindern Vorsatz? Hatte schonmal in der Nachbarschaft ähnlichen Fall, mein Wagen wurde zerkratzt war sogar bei der Polizei Ende von Lied Pustekuchen… Einzige weg war privat rechtlich vorgehen
Beide Kinder sind deliktfähig!
Es stellt sich erstmal die Frage, ob ein 7-jähriges Kind permanent beaufsichtigt werden muß, und wie es zu dem Steinewurf gekommen ist.
Naja wenn die Kinder eigentlich nur in einem bestimmten Bereich beaufsichtigt werden und in anderem Bereich nicht wo nunmal auch Autos parken wurde hier in diesen Fall die Aufsichtspflicht vernachlässigt
Die Frage bleibt trotzdem, ob man ein siebenjähriges Kind permanent beaufsichtigen muss.
ob ich für die Aufsichtspflicht zuständig wäre oder nicht in diesem Fall bin ich für die Aufsichtspflicht zuständig und muss für den Schaden gerade stehen…
Also ein Versicherer bewertet dies genau umgekehrt: nur falls die Aufsichtspflicht verletzt wurde, leistet der Versicherer für den entstandenen Schaden – und nicht du selbst mußt für den Schaden gerade stehen!
Die Frage steht ausser Frage, nehmen wir an das Kindern in diesem Alter etwas zustößt Unfall etc.. Zumal Kinder unter 7 schonmal nicht als deliktfähig gelten sowie Kinder unter 10 in StVZO ebenfalls Deliktunfähig bzw begrenzt Deliktfähig gelten erübrigt sich die Frage ob hier Kinder in diesem Alter beaufsichtigt werden müssen, meiner Meinung nach ja auf alle Fälle.
Ich könnte auch nicht mein 7 jährigen alleine auf die Straße schicken so dass er ein fremdes Eigentum beschädigt und ich schön aus der Sache wäre weil die Frage im Raum steht ob ich für die Aufsichtspflicht zuständig wäre oder nicht in diesem Fall bin ich für die Aufsichtspflicht zuständig und muss für den Schaden gerade stehen.
Solch ein schweres Thema, mit allen Konsequenzen? Sehr unglaubwürdig.