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clemensw
3 years ago

Wie immer bei rechtlichen Fragen:

“Es kommt darauf an,…”

Eine MPU kann angeordnet werden “bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften”, so §11(3) FEV.

Einmal mit dem Moped um den Block fahren ist kein erheblicher Verstoß, alle 2 Wochen den Schlüssel von Papis Laster klauen und quer durch Deutschland heizen hingegen ein ausreichender Grund für eine MPU.

DerBayer80
3 years ago

Nicht unbedingt. Kommt immer auf den Sachbearbeiter an

clemensw
3 years ago
Reply to  DerBayer80

Kommt wohl eher auf die Tat an.

DerBayer80
3 years ago
Reply to  clemensw

Der Sachbearbeiter hat damit schon auch sehr viel zu tun

Jochen420
3 years ago
Reply to  DerBayer80

Auf dessen (Schmiergeld), öhm Bonuszahlung, Spende oder Schenkung etc.

woizin
3 years ago

Wenn man den Führerschein mal nicht dabei hat, muss man nicht gleich zur MPU.

Keinen Führerschein zu haben und trptzdem zu fahren kann einem eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe einbringen.

clemensw
3 years ago
Reply to  woizin

Bitte unterscheiden: Das eine ist “Fahren ohne Führerschein”, das andere “Fahren ohne Fahrerlaubnis”.

nettermensch
3 years ago

zuerst wird dein auto stillgelegt dann den führerschein entzogen

danach zum mpu

Mugua
3 years ago
Reply to  nettermensch

Er hat doch gar keinen Führerschein?

nettermensch
3 years ago
Reply to  Mugua

okay, aber dan weiß er zumindest jetztb bescheid, wenn…… macht

clemensw
3 years ago
Reply to  nettermensch

Das Auto wird nicht stillgelegt, sondern die Weiterfahrt untersagt.

Und wo kein Führerschein vorhanden ist, kann auch keiner entzogen werden.

Und aus 2 Fehlern wird auch keine richtige Antwort.