Freibetrag?
Hallo eine Bekannte mit der ich kein Kontakt habe, bekommt Bürgergeld und sie zwei Kinder mit Behinderung.
Sie hat in Deutschland Erbe vom verstorbenen Mann bekommen , ihr Mann hat auch noch eine Wohnung im Ausland hinterlassen wenn sie ihren Anteil bekommen würde dann wären das ungefähr MINDESTENS 15000 € sie will das jedoch nicht dem Jobcenter mitteilen !
dürfte sie das Geld behalten? Kriegt sie eine Strafe dass sie es dem Jobcenter nicht gesagt hat ? Was passiert dann ?
Sie sollte das unbedingt melden und entsprechende Nachweise erbringen, ihr könnte sonst eine Anzeige wegen Betrug drohen, sollte das ganze irgendwann bekannt werden.
Das Erbe kann sie natürlich behalten, es können nur Leistungen gemindert oder im schlimmsten Fall ganz entfallen, je nachdem wie hoch das Erbe ist.
Seit 2023 gilt ein Erbe nicht mehr als anrechenbares Einkommen, sondern ist gleich Vermögen und das wird bis zur Grenze des sogenannten Schönvermögens nicht mehr auf den Bedarf angerechnet.
Im ersten Jahr liegt die Grenze für den Antragsteller bei bis zu 40.000 Euro und ab dem zweiten Jahr bei bis zu 15.000 Euro, jede weitere zur BG – Bedarfsgemeinschaft gehörende Person darf weitere bis zu 15.000 Euro an Vermögen haben, oder auch im Leistungsbezug entsprechende Ansparungen machen.
Die will es nicht melden! Wenn sie wegen Betrug vom jobecenter angeklagt werden könnte, was wären die Konsequenzen?
Im schlimmsten Fall Gefängnis.
Wird sie sehen wenn sie es früher oder später selber erfahren !
Natürlich darf sie das Geld behalten, selbst wenn sie es mitteilt.
Wie kommen Leute immer darauf, dass das Jobcenter einem Geld wegnimmt!? Niemand muss einen einzigen Cent an das Jobcenter abgeben. Man bekommt nur ggf. weniger Leistungen von dort.
Dann solltest Du Dich aus ihren Angelegenheiten heraushalten 🙂
Sie mußt es dem Jobcenter mitteilen, darf jedoch das Erbe ganz oder überwiegend behalten.