Frauenarzt / Krankenkasse?

Hallo zusammen.
ich habe ein kleines Problem, und zwar hat gerade meine Mama heraus gefunden das ich die Pille nehme jetzt ist sie auf 180 und ist der Meinung das die Ärztin mir das hätte nicht aufschreiben dürfen ich bin 17. ich war mit 16 bei einer Frauen Ärztin wegen einer Blasen Entzündung und hatte dort auch nach der Pille gefragt weil ich immer so starke unterleib schmerzen hatte.

ich hatte meine Mama aber gesagt das ich die Packung erst jetzt genommen habe also sie weiß nicht das es meine dritte Packung ist, jetzt möchte sie am Montag bei der Frauenärztin anrufen und nach fragen ob ich zb. Ihre Unterschrift gefälscht hätte was ich natürlich nicht gemacht habe bekommt meine Mama das raus bei der Frauenärztin das es schon meine dritte Packung ist ?
und meine Mama möchte auch bei der Krankenkasse anrufen bekommt sie da auch was raus zb. Wie oft die Krankenkasse bezahlt hat für die Pille oder wie oft ich bei der Frauenärztin war?

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isebise50
2 years ago

Jeder, absolut jeder medizinische Eingriff oder auch Medikamenteneinnahme birgt Risiken oder hat Nebenwirkungen – selbst so banale, alltägliche Dinge wie Blutabnahmen, Betäubungen beim Zahnarzt oder eben auch die Antibabypille.

Nach ständiger Rechtsprechung ist jeder ärztliche Heileingriff, selbst die Gabe eines Medikaments, ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Die rechtliche Befugnis des Arztes hierzu ergibt sich erst aus der wirksamen Einwilligung des informierten Patienten.

Deshalb bedarf jegliche Behandlung der Zustimmung des Patienten.

Grundvoraussetzung ist dafür in jedem Fall, dass der Patient ordnungsgemäß über den bevorstehenden Eingriff aufgeklärt war. Denn wer nicht versteht, worum es geht, kann auch nicht dazu einwilligen. Deswegen hat der Arzt gegenüber dem Patienten auch immer eine Aufklärungspflicht.

Dabei kommt es für die Wirksamkeit der Einwilligung zu einer Behandlung nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, Verträge selbstständig abschließen zu können, sondern – so der Bundesgerichtshof (BGH) – darauf, dass der Minderjährige „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“.

Der Minderjährige muss also eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen können. Der Beginn der Einwilligungsfähigkeit ist an kein Mindestalter gebunden.

Ab 16 Jahre geht man davon aus, dass der Minderjährige einwilligungsfähig ist. Ist der Arzt unsicher, ob der minderjährige Patient einwilligungsfähig ist oder nicht, muss er die Eltern in die therapeutische Entscheidung einbeziehen.

Wenn ein Patient zwischen 14 und 16 Jahren alt ist, wird der Arzt nach eigenem Ermessen entscheiden, wer ablehnen oder zustimmen kann.

Nach herrschender Meinung ist aber davon auszugehen, dass Minderjährige unter 14 Jahren nur in Ausnahmefällen bereits einwilligungsfähig sind – dann entscheiden die Eltern.

Der Arzt unterliegt grundsätzlich jedem Patienten gegenüber der Schweigepflicht. Dies betrifft auch Jugendliche. Die Schweigepflicht des Arztes kollidiert aber bei einem Jugendlichen, der noch nicht volljährig ist, mit dem Sorge-/Erziehungsrecht der Eltern.

Der Arzt muss zwischen dem Interesse und Willen des minderjährigen Patienten und Informationsrecht und -pflicht der sorgeberechtigten Eltern differenzieren. In der Abwägung zwischen diesen beiden Rechtspositionen wird im Zweifel das Auskunftsrecht der Eltern gegenüber dem Arzt und dessen Schweigepflicht schwerer wiegen.

Wie diese zu handhaben ist gegenüber den sorgeberechtigten Eltern muss der Arzt im Konfliktfall selbst lösen. Hier fehlen Handlungsvorgaben. Denn der Gesetzgeber hat es bislang versäumt, eindeutig zu regeln, wo zum Schutz des Minderjährigen die Grenze verläuft.

Alles Gute für dich!

Kleckerfrau
2 years ago

Die Ärztin hat Schweigepflicht. Die wird deiner Mutter nichts sagen dürfen.

Und die Krankenkasse wird ihr am Telefon auch keine Auskunft geben.

Strandmupfel93
2 years ago

Da wird sie aufgrund von Datenschutz keine Auskunft bekommen.

Du darfst die Pille in diesem Alter nehmen ohne Einverständnis deiner Eltern !

Sunglassgirl
2 years ago

Hi liebe MalikAmira 🙂

Also zuerst einmal bist du 17 Jahre alt und darfst somit für dich selbst entscheiden, ob du die Pille nehmen möchtest oder nicht. Du bist zwar noch minderjährig und deine Mutter dein “gesetzlicher Vertreter”, aber da bei dir keine lebensgefährliche Verletzung oder Krankheit vorliegt und die Pille in dem Sinne auch nicht als gefährliches Medikament gilt, wo die Zusage oder Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig wäre, kann deine Mutter da nichts dagegen unternehmen.

Die Ärztin hat richtig gehandelt, indem sie dich als reif und verantwortungsbewusst eingestuft hat und dann darf sie dir auch ohne Zustimmung deiner Mutter die Pille verschreiben. Übrigens gilt da auch die ärztliche Schweigepflicht für die Ärztin. Sie darf nicht einfach alles herausplappern, was deine Mutter jetzt von ihr wissen möchte. Das geht nicht! Gleiches gilt auch bei der Krankenkasse. Im Prinzip tut das ohnehin nichts zur Sache, denn die Kasse bezahlt ja die Pille, weshalb deine Mutter ja nicht einmal etwas dazu beitragen möchte. Sie kann auch nicht einfach dort hingehen und sagen, dass sie das nicht mehr bezahlen sollen. Das geht natürlich auch nicht 😉

Also egal was deine Mutter vor hat oder erreichen möchte, du bist im Recht und sie kann dir nichts verbieten. Da brauchst du dir also keine Sorgen zu machen. Du bist mit 17 Jahren reif genug, um solche Entscheidungen für dich selbst und alleine zu treffen. Da muss auch deine Mutter einmal akzeptieren, dass du inzwischen keine kleines Mädchen mehr bist, sondern eine junge Frau 🙂

Ich hoffe, dass ich dir ein bisschen helfen konnte und wünsche dir alles Gute! Solltest du noch Fragen haben oder Hilfe benötigen, kannst du natürlich auch jederzeit auf mein Profil gehen, mir dort eine Freundschaftsanfrage schicken, und anschließend dann eine persönliche Nachricht senden 🙂

Liebe Grüße

ZiegemitBock
2 years ago

Das hat alles Deine Mutter nicht zu interessieren und das werden ihr hoffentlich die Frauenärztin und die KK auch verklickern.

Realisti
2 years ago

Sorry, aber deine Mutter hat ein Rad ab.

Selbst wenn du sexuell aktiv bist, sollte sie froh, sein dass du verantwortungsvoll handelst und keine Schwangerschaft provozierst. Ist schon schade, dass du mit dem Thema nicht vertrauensvoll zu ihr kommen konntest. Sie sollte mal in sich gehen und darüber nachdenken.

Was ist wichtiger? Dass du ihre Vorstellungen von einem kleinen Mädchen erfüllst oder als fast Volljährige verantwortungsvolle Entscheidungen triffst?

Otilie1
2 years ago

die Ärztin darf dir das verschreiben

Strandmupfel93
2 years ago
Reply to  MalikAmira

Auch dann wird sie nichts erfahren