Frage zur Aufenthaltserlaubnis?
Mit niederlassungserlaubnis darf man nicht mehr als 6 Monate im Ausland aufhalten ,
aber was ist wenn ich 5 Monate und 27 Tage dort aufhalte zürück nach Deutschland komme für 24 Stunden danach wieder Ausreise ist das möglich ?
Dann duerftest du wohl aus einem nicht nur voruebergehenden Grund ausgereist sein, was unabhaengig von der “6 Monate Regelung” ebenfalls zum Verlust des Aufenthaltstitels fuehren kann (AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6).
Gilt pro Jahr…