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DerCaveman
16 days ago

Dann duerftest du wohl aus einem nicht nur voruebergehenden Grund ausgereist sein, was unabhaengig von der “6 Monate Regelung” ebenfalls zum Verlust des Aufenthaltstitels fuehren kann (AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6).

wyooo
16 days ago

Gilt pro Jahr…