Frage zum Auto Verkauf?
Hallo! Ich möchte nächste Woche mein Fahrzeug verkaufen. Der Käufer kommt mit roten Kennzeichen. Der ADAC rät zwar, daß Auto vorher abzumelden, aber man kann es ja nicht ohne Kennzeichen auf der Straße stehen lassen, zumal Parkvignetten-Pflicht gilt. Hat jemand Tipps,wie man sich gegen alle Eventualitäten absichert? Die Kennzeichen würde ich gleich am nächsten Morgen samt Kaufvertrag der Behörde vorlegen
Sicher will der Kaufinteressent eine Probefahrt machen. Dagegen kannst du dich kaum wehren. Gewähre ihm eine kurze Fahrt im Ort und nimm NICHT die Zulassung oder den Brief mit, wenn Du als Beifahrer agierst. Evtl. kann ja ein Freund noch mitfahren. Fotografiere den Ausweis des Interessenten und, wenn Ihr Euch einig seid, lass’ ihn bei Dir zu Hause unterschreiben und den Betrag an Dich zahlen. Den schriftlichen. Kaufvertrag schon mal vorbereiten und dann unterschreiben lassen.
Im Vertrag mit aufnehmen: “Der Käufer sagt zu, das KFZ …unverzüglich zuzulassen.
Kopie des Vertrages mit diidm Zusatz auch an Deine Versicherung geben.
Hallo,der Käufer kommt mit roten Nummern ,DAMIT er das Fahrzeug gleich mit nehmen kann.Du machst bitte einen schriftl.Vermerk im Kaufvertrag mit Datum u. Zeit der Übergabe,aber exact. Die Durchschritt bitte zu Deiner Versicherung u.zulassungsstelle wegen der Steuer,dann ist alles in Butter u.Ausweis zeigen lassen,u.Geld auf den Tisch,u.wenn möglich ein Zeugen dabei.mfg
Ganz wichtig:
ein noch zugelassenes Auto darf NICHT mit roten Kennzeichen bewegt werden !
(daher beim Kauf zur Zulassungsstelle und gemeinsam abmelden)
Noch ein Hinweis,die roten Nummern sind eh nur ein paar Tage gültig außer Händler u. DIENEN NUR ZUR ÜBERFÜHRUNG.JETZT KOMMT JEMAND VON WEIT HER UM DAS AUTO ZUKAUFEN,MUSS AM SELBEN TAG ABER WIEDER NACH HAUSE Z.B WOCHENENDE U.DANN?
Sie verwechseln die sog. “Rote Nr.” (= Händler-Gewerbekennzeichen) mit den gelben Kurzzeitkennzeichen (3-5 Tage gültig) !
… also ist der Käufer ein Händler und warum dann so eine Orgie?
Wie soll das gehen, abmelden ohne Fahrzeugpapiere?
Am Tag der Abmeldung kann das gute Stück doch bis 24 Uhr deutschlandweit noch gefahren werden.
Und wenn es noch zugelassen ist, geht doch der Vertrag auf den Käufer über. Oder hast Du mit Deiner Versicherung etwas anderes vereinbart?
Der Käufer schrieb mir gerade, er würde die Abmeldung veranlassen und dieses im Kaufvertrag vermerken. Damit wäre das ok, oder?
… für mich schon, denn ich weiß ja, was ich mit meiner Versicherung vereinbart habe bei solchen Vorgängen.
wenn du es stillgelegt hast darf es am selben tag auf der straße stehn.noch besser du fragst einen bekannten mit eigenen parkplatz ob du es bis zum verkauf da hinstellen darfst
wenn der Käufer mit roten Kennzeichen kommt, ist das Problem doch gelöst, Deine Kennzeichen kommen ab, die roten drauf, Kunde weg mit Auto und Du meldest mit Kennzeichen Dein Auto ab
das geht nicht,die papiere werden auch zum abmelden gebraucht
dnn geht zusammen zum Amt
Einige Tage kannst du dein abgemeldetes Fahrzeug stehen lassen. Du kannst ja einen Hinweis unter die Windschutzscheibe legen, dass es in den nächsten Tagen entfernt wird.
Der Käufer will ihn abmelden und im Kaufvertrag vermerken
Wenn der Käufer das Fahrzeug abmeldet braucht er keine roten Kennzeichen, auf sowas sollte man sich aber nicht einlassen, wenn das Auto ins Ausland verbracht und da eben nicht abgemeldet wird nützt der Vermerk im Kaufvetrag herzlich wenig. Andererseits kann man das abgemeldete Fahrzeug ohne Probleme ein paar Tage stehn lassen.
… seit wann ist das erlaubt, bei uns nicht, es droht Bußgeld, wenn das gute Stück öffentlich zugänglich abgestellt wird. Sogar auf dem eigenen Grundstück darf es ja nicht, wenn es so zug. ist.