Frage zu steuern – Teilzeit?

hallo, aktuell habe ich einen Minijob und möchte jetzt auch noch anfangen Teilzeit zu arbeiten. Im Internet kann ich leider keine eindeutige Antwort finden, da viele was unterschiedliches, behaupten. Wie sieht das steuerlich aus? Ich lebe noch bei meinen Eltern.

Einige sagen, dass der Minijob weiterhin von den Abgaben her gleich bleibt und man nur die Teilzeitstelle versteuern, muss, andere sagen, dass man dadurch in die Steuerklasse sechs fällt und gefühlt fast alles wieder abgeben muss, was man verdient. Ich bräuchte eine klare Antwort. Wenn es so wäre, wieso sagt denn jeder, dass es sich lohnen würde?

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Mungukun
5 months ago

Einige sagen, dass der Minijob weiterhin von den Abgaben her gleich bleibt und man nur die Teilzeitstelle versteuern, muss, andere sagen, dass man dadurch in die Steuerklasse sechs fällt

Beide Antworten sind richtig.

Es gibt 2 Möglichkeiten zur Besteuerung eines Minijobs. Je nach Form der Besteuerung des Minijobs ergeben sich unterschiedliche Folgen.

Wenn der Minijob pauschal versteuert wird, dann bekommt der Teilzeitjob die Steuerklasse für einen Hauptjob (Steuerklasse 1, 3, 4 oder 5).

Wenn der Minijob individuell versteuert wird, dann musst du deinen Arbeitgebern mitteilen, welcher Job als Hauptarbeitgeber eingetragen werden soll. Der Arbeitgeber, der sich zuerst als Hauptarbeitgeber einträgt, rechnet mit der Steuerklasse für den Hauptjob ab. Der Arbeitgeber, der danach kommt, muss mit Steuerklasse 6 abrechnen. Sobald mit Steuerklasse 6 abgerechnet wird, bist du auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Es kommt also darauf an, wie dein Minijob versteuert wird.

Lupulus
5 months ago

Der Minijob bleibt ein Minijob, und damit mehr oder weniger abgabenfrei. Den kann man problemlos neben einem “normalen” Job haben.

Steuerklasse 6 kommt nur dann ins Spiel, wenn man zwei steuerpflichtige Jobs gleichzeitig hat.

Mungukun
5 months ago
Reply to  Lupulus

Der Minijob bleibt ein Minijob, und damit mehr oder weniger abgabenfrei.

Nur wenn er pauschal versteuert wird. Wird der Minijob dagegen individuell versteuert, fällt der zweite Job in Steuerklasse 6.

Beide Formen der Besteuerung (pauschal oder individuell) sind bei einem Minijob möglich.