Frage zu Einkommensteuerklärung 2021? Gleichstellung Behinderung, Steuerberater, Versicherungen?

Hallo zusammen,

ich habe meine Steuerklärung 2021 soweit vorbereitet, jedoch gibt es ein paar Punkte wo ich um eure Hilfe bitte:

1. Welchen Grad der Behinderung trägt man in den Formularen ein? 

Hintergrund ist hier, dass ich eine Gleichstellung bei meinem GdB von 30% auf 50% habe. 

Nur, was trägt man ein?! 

2. In welchem Formular und unter welcher Zeile trägt man die letztjährige Rechnung eines Steuerberaters ein? 

Trägt man hierzu den vollen Betrag ein oder muss man dies anders machen?! 

3. Wir haben private Versicherungen . Lohnt es sich, die steuerlich abzusetzen? Und wenn ja, welche? Unser ehemaliger Steuerberater meinte, dass wir da nicht reinfallen bzw. hat die Beiträge nie in die Steuererklärung angegeben.

Vorab vielen Dank für eure Unterstützung.

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anTTraXX
2 years ago

1. Welchen Grad der Behinderung trägt man in den Formularen ein? 

Da wird der GdB eingetragen der vom Amt festgestellt/festgelegt wurde, dieser wird 30 sein, denn die Gleichstellung hat was mit dem Arbeitsrecht zu tun

2. In welchem Formular und unter welcher Zeile trägt man die letztjährige Rechnung eines Steuerberaters ein? 

Die Kosten für den Steuerberater die auf die Erstellung der Einkommensteuer für den Teil der Anlage N entfällt sind als Werbungskosten anzusetzen

Trägt man hierzu den vollen Betrag ein oder muss man dies anders machen?! 

Grundsätzlich ist nur der Teil absetzbar der auf die jeweiligen Einkünfte entfällt.

3. Wir haben private Versicherungen . Lohnt es sich, die steuerlich abzusetzen? Und wenn ja, welche?

Das kommt auf die Versicherungen an. Grundsätzlich gilt: Kosten für Versicherungen, die der Vorsorge dienen, können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Dazu zählen:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Risikolebensversicherung

Für diese Versicherungen gelten bestimmte Höchstgrenzen. Kosten, die darüber liegen, können nicht abgesetzt werden, deswegen vermutlich auch der Hinweis des StB. Für Angestellte, Beamte und Rentner ist die Höchstgrenze 1.900 € (was oftmals schon durch die KV und PV Beiträge “gekillt” wird)

Zalla55
2 years ago

Zu 1. bin ich sicher, dass du deinen amtlichen Behinderungsgrad angeben musst (30). Die Gleichstellung auf 50 ist eine Sache deines Arbeitsverhältnisses.

Nur als Zusatzinfo: Beim GdB nennt man keine %.

AngiedieSchlaue
2 years ago

GdB 30 musst Du eintragen und einen entsprechenden Nachweis der Steuererklärung beifügen.