Finanzamt droht mit Zwangsgeld, obwohl der Steuerbescheid schon da ist?
Folgende Situation: Mein Steuerberater hat bereits vor 5 Monaten meine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben. Vor 2 Monaten bekam ich den Steuerbescheid vom Finanzamt meines Wohnortes. Heute habe ich vom Finanzamt meiner ehemaligen Stadt eine Aufforderung mit Zwangsgeld erhalten, in dem es heißt, weil ich die Steuererklärung noch nicht abgegeben habe, muss ich Zwangsgeld zahlen und die Steuererklärung bis 24.09.24 nachreichen.
Liegt da ein Fehler vor oder kann das Finanzamt meiner ehemaligen Stadt den Steuerbescheid vom neuen Finanzamt meiner derzeitigen Wohnort nicht sehen?
Fehler oder dein Steuerberater hat einfach gelogen.
Er hat deine Unterlagen verschlampt und nix eingereicht.
Passiert auch mal.
Ich habe ja den Steuerbescheid bereits vor 2 Monaten bekommen… hätte er gelogen, hätte ich keinen Steuerbescheid erhalten…
Lass es sein, die Geschichte ist komplett frei erfunden!
Dann ist es einfach ein Fehler. Schreib ihnen oder ruf an.
Welche Erklärungen sind dort konkret benannt?
Hier der Text vom Aufforderung-Schreiben:
“Die nachstehend genannte(n) Steuererklärungen / Unterlagen zur Steuererklärung ist/sind bisher nicht eingegangen.
Hiermit ergeht die Aufforderung, die Steuererklärung(en) / Unterlagen zur Steuererklärung elektronisich über ELSTER (http://www.elster.de) oder sofern zulässig nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck in Papierform umgehend. spätestens aber bis zum 24.09.2024, einzureichen. Die bereits abgelaufene Frist zur Abgabe der Steuererklärung wird hierdurch nicht verlängert.
wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, wird/ werden gem. § 328 Abs. 1. § 329, § 333 der Abgabenordnung (AO) zur Erzwingung der Abgabe der aufgeführten Steuererklärung / Unterlagen zur Steuererklärung folgende(s) Zwangsgeld(er) festgesetzt:
Ich würde die Anforderung und Zwangsgeldandrohung gerne sehen. Dann könnte würde sich meine Vermutung, dass eine Feststellungserklärung gefordert wird statt einer Einkommensteuererklärung, bestätigen oder widerlegen 🙂
Weil es die Wahrheit ist! Soll ich dir die Unterlagen und das Schreiben zeigen?
Verstehe nicht aus welchem Irrenhaus du ausgebrochen bist…
haha, nice, wer trollt denn mit so was?
Aha und warum sollte die Geschichte frei erfunden sein? Ich weise diese Unterstellungen zurück
Die Finanzämter werden wohl nicht richtig kommuniziert haben. Dein altes Fianzamt weiß gar nicht dass du beim neuen bist.
Kleiner Tipp: zwar sollte sowas nicht passieren aber man erspart sich Stress und Ärger wenn man sich 2 Minuten nimmt und einen Umzug seinem Finanzamt mitteilt.
Weise sie daraufhin, dass du vom FA deines derzeitigen Wohnsitzes bereits für das Jahr veranlagt wurdest
Nein das kann es nicht
“zwar sollte sowas nicht passieren aber man erspart sich Stress und Ärger wenn man sich 2 Minuten nimmt und einen Umzug seinem Finanzamt mitteilt.”
Ich habe bereits vor 9 Monaten von meinem alten Finanzamt ein Schreiben bekommen, warum ich meine neue Adresse nicht mitgeteilt habe, obwohl mein Gewerbeschein noch in meiner ehemaligen Stadt noch läuft!
Der Witz war, dass mein Gewerbe bereits ein Jahr zuvor abgemeldet war. Ich habe dem Finanzamt direkt per Mail mitgeteilt, dass mein Gewerbe bereits vor einem Jahr abgemeldet worden ist und habe ein Bild von der Gewerbeabmeldung geschickt. Dann gab es ruhe und jetzt kommt das mit dem Zwangsgeld. Da frage ich mich, warum sie so durcheinander arbeiten!
Natürlich nicht. Das würde auch gegen das Steuergeheimnis verstoßen, wenn man jeden Steuerbescheid von anderen Finanzämtern sehen kann.
Dann teile dem alten Finanzamt doch deinen Umzug mit und dass du auch vom neuen Finanzamt schon einen Steuerbescheid erhalten hast.
Beachte aber bitte auch, falls du ein Gewerbetreibender bist, dass es sein kann, dass das alte Finanzamt eine Feststellungserklärung haben will, wenn dein Gewerbe noch dort ist. Die Feststellungserklärung ist eine andere Erklärung als die Einkommensteuererklärung. Zumindest hast du “Gewerbe” in den Tags verwendet.
Wofür hast du einen Steuerberater? Soll der sich drum kümmern.