Fahrzeugschein für ein Bauwagen?
Hey, ich habe einen Bauwagen gekauft, brauche ich dafür einen “Fahreugschein “?Da ja jedes Auto auch ein Fahrzeugschein braucht….
LG Philip
Hey, ich habe einen Bauwagen gekauft, brauche ich dafür einen “Fahreugschein “?Da ja jedes Auto auch ein Fahrzeugschein braucht….
LG Philip
Habe vom Leasing null Ahnung! Lohnt sich Leasing, wenn ja, warum?
Servus ich habe mal eine frage weil ich so ein Mercedes noch nie oder sehr selten gesehen habe könnt ihr mir dazu Infos geben und was so einer kosten würde wen ihn sich zulegen möchte vielen dank für eure hilfe
Ick will mir nach Möglichkeit die Versandkosten sparen.
Hallo, bin m/20 was denkt ihr vom Mazda3 Baujahr 2014 mit 120 PS, 2L Hubraum, Benziner, Automatikgetriebe und das ohne Turbo? Ich fahre schon ein Auto ohne Turbo, aber trotzdem, weil Autos ohne Turbo gibt es nicht so oft.
Hab einen kleinen Auffahrunfall gebaut. Bin jetzt SF4, werde dann zum Neujahr abgestuft. Funktioniert das so, dass ich erstmal auf SF5 aufgestuft werde zum Neujahr und dann auf SF1 runter oder direkt auf SF1/2 runter?
Hallo zusammen, ich habe gestern einen BMW 335i aus 2014 von privat gekauft mit 186 Tausend Kilometern. Nun ist mir aufgefallen, dass beim Bremsen von ca 80 bis 120 kmh ein leichtes zittern im Lenkrad auftritt. Das ist bei der Probefahrt nicht aufgetreten. Der Verkäufer hat es also scheinbar verschwiegen, im Kaufvertrag wurde auch nichts…
wichtig ist das Du einen Kaufvertrag hast eventuell hat der Bauwagen eine Fahrgestellnummer die sollte irgendwo im Vertrag stehen damit Du nachweisen kannst diesen ehrlich erworben zu haben.
Bauwagen sind meist Zulassungsfrei und nur bis Tempo 25. ist es ein Bauwagen der sogar 80 kmh fahren darf muß ein Fahrzeugbrief dabei sein, dann muß der auch zum Tüv
Was meinst du mit “Bauwagen” ?
Einen Anhänger für den Straßenbau, oder eine Art Wohnwagen oder einen Packwagen?
Das wären dann zulassungsfreie Anhänger, die jedoch eine Betriebserlaubnis haben müssen, sofern sie vor dem 01.07.1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind (Betriebserlaubnis bedeutet, Fahrzeug muß der StVZO entsprechen). Keine Steuer- und Versicherungspflicht. Grundsätzlich Kennzeichen als Wiederholungskennzeichen des ziehenden Fahrzeugs. Geschwindigkeitsschild nach § 58 StVZO erforderlich.
Fahrerlaubnis abhängig vom ziehenden Fahrzeug.
Also kein Fahrscheinschein (Zulassungsbescheinigung) erforderlich, jedoch eine Betriebserlaubnis (s.o.)
Natürlich wenn du damit rumfährst. Du brauchst ja auch TÜV und so sonst ist er nicht straßenzulässig.
Doch mit einem 25kmh Schild brauchst nur ein Nummernschild. ..aber kein TÜV