Fahrzeughalter wechsel, neue Versicherung?
Hallo ich habe eine Frage.
Ich will mir ein Auto kaufen auf den Namen meines Freundes (Mitarbeiterrabatt), aber die Versicherung soll auf meinen Namen lauten.
Er kann mit erst nach ca. 6 Monaten das Auto „verkaufen“. Nachdem ich dann das Auto auf mich umschreiben will, muss ich dann eigentlich wieder eine neue Versicherung machen oder bleibt die bisherige.
Natürlich benötigst du einen neuen Versich.vertrag: der Fzg.-Halter ändert sich und somit die Regionalklasse sowie das Zulassungsdatum – ist alles prämienrelevant u. ausserdem benötigst du eine neue eVB-Nr. für die Zulassungsstelle…
Gruß einer Versich.maklerin
Bei Halter- oder Fahrzeugwechsel, kannst du auch den Versicherer wechseln. Aber ACHTUNG, Sondereinstufungen in der SF-Klasse werden NICHT bestätigt.
Müssen nicht, aber die unter anderem hat es Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie , wenn der Halter lt. Fahrzeugbrief vom Versicherungsnehmer abweicht.
Sollte die aktuelle Prämie deutlich günstiger sein, würde ich mir das überlegen.
Denn der Fahrzeugbrief ist kein Eigentumsnachweis (siehe Screenshoot) . Ihr könnte es ja schriftlich vereinbaren, dass er Dir sozusagen das Auto, verkauft oder geschenkt hat.
Du musst erst eine neue Versicherung machen und dann zur Zulassungsstelle, wenn du das Auto anmelden möchtest. Du bekommst nach Vertragsabschluss eine evb Nummer die du zur Zulassungsstelle bringen musst.Die alte Versicherung wird automatisch gekündigt und die neue tritt dann ein.
Wäre zu schön, wenn dem so wäre.
Keine Versicherung kündigt für einen Halterwechsel, lese auch ich, und automatisch läuft da auch gar nichts.
Nein, warum sollte das so sein, Du hast eine Laufzeit vereinbart, hast nicht gekündigt, und ein VN auch als Halter verbilligt allenfalls die Beiträge, nichts anderes passiert.
Viel Glück und Allzeit gute Fahrt.