Fahrschule/Fragenkatallog?

Hallo Zusammen,

Bin gerade dabei die Theoriefragen durchzugehen… Nun ist mir hier aufgefallen das bei einer Frage, ein Abstand zur Kreuzung (beim Parken) i.H.v. 5meter eingehalten werden muss, in der anderem Frage i.H.v. 8 Metern..? Kann mir einer den Schwachsinn erklären?

An ei die Bilder mit der genauen Fragestellung plus Antwort. (Richtigen Antworten sind grau hinterlegt)

Danke euch!

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migebuff
1 year ago

Das ist kein Schwachsinn, sondern dient dem Schutz der Radfahrer.

Wenn ein Radweg vorhanden ist, hast du mehr Platz beim Parken zu lassen, damit andere die Radfahrer beim Abbiegen rechtzeitig erkennen können.

§12 StVO:

(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,