Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingestellt. Kann ich jetzt einen Führerschein anfangen?
Ich habe ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen dass mein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung laut § 170 Abs. 2 StPo eingestellt wird, aber gemäß § 43 OWiG an die Bußgeld Behörde weiter gegeben wird. Und jetzt meine Frage:
Kann ich jetzt ohne Bedenken meinen Auto Führerschein anfangen , da ich momentan keinen Führerschein besitze (nur eine Mofa Prüfbescheinigung) und die ,,Straftat” mit einem 25er-Roller gemacht habe?
Ich weiß das evt. ein Bußgeld auf mich zu kommt aber kann ich noch eine Führerscheinsperre von der Führerscheinstelle bekommen?
Die Führerscheinstelle kann dir keine Sperre rein drücken, wenn die Staatsanwaltschaft den Fall einstellt. 🤨 § 170 Abs. 2 StPo ist ja keine Geringfügigkeit sondern eine mangelnde Beweislast. Und ohne ausreichende Beweise, kann die Führerscheinstelle gar nichts machen, da sie sich dann über die Staatsanwaltschaft hinweg setzen würden. Würdest du nämlich gegen eine Sperre Widerspruch einlegen, würde der Spaß ja wieder an die Staatsanwaltschaft gehen, die das Ding ja nun schon stillgelegt hat.
Also aus reinem Rechtsverständnis meinerseits: Nein, du kannst keine Sperre mehr bekommen, WENN die Ermittlungen keine neuen Hinweise bringen, um die Akte erneut zu öffnen. Bis dahin hast du jedoch vermutlich den Lappen, so dass diese Frage nicht mehr im Raum stehen wird.
Danke für deine Antwort😁