Erbe Enkel berechtigt?
Hallo, es geht um folgendes, von meiner Mutter die Eltern sind beide leider verstorben, ihre Mutter um der es geht ist erst vorkurzen verstorben. Meine Mutter hat insgesamt 4 Geschwister diese leben alle noch. Meine Mutter und Ihr Bruder haben das Erbe angenommen alle anderen haben ausgeschlagen. Jetzt wollte ich gern wissen, ob die Enkel dazu berechtigt sind, das Erbe bzw ihren Pflichtanteil einzufordern obwohl deren ihre Eltern aber noch leben? Wenn ja wie Hoch ist deren Ihr Anteil?
Über eine Antwort würde ich mich freuen, da Ich mich leider nicht mit diesem Thema auskennen. Danke im voraus.
Gute Frage, ich denke mal wenn die Eltern ausgeschlagen haben, haben die Enkel auch kein Anrecht. Ich glaube als Enkel hat man an sich erst mal kein Anrecht auf ein Erbe, nur indirekt wenn man es dann von seinen Eltern erbt.
Meinst du wenn ihr miteinander redet, könnt ihr es vielleicht trotzdem so regeln, dass man es ein bisschen aufteilt? Habt ihr ein gutes Verhältnis in der Familie?
Enkel haben keinen Pflichtteilsanspruch !
Also keine Möglichkeit. Wenn Geschwister verzichtet haben, wird das Erbe unter den anderen aufgeteilt.
Nur wenn die Eltern der Enkel verstorben wären, würden die Enkel als gesetzliche Erben in Frage kommen.
Wenn die Kinder ausschlagen, dann haben die Enkelkinder keinen Anspruch
Wenn im Testament nur die Eltern stehen kriegen die Enkel sowieso nichts ,aber wenn es gesetzlich ausgezahlt wird ist es immer so immer die nahestehen Verwandten zu machen und wer natürlich noch lebt ,
Danke für Ihre Antwort. Es ist kein Testament vorhanden.
In dem Fall geht es alles an die Kinder und auch wenn jetzt 2 ausgeschlafen haben bekommen die Enkel kein Erbe dann
Soweit ich weiß, wenn die Eltern noch leben und erbberechtigt sind, dies aber ausschlagen, haben die Enkel keine Chance, da die Eltern die Erben sind.
du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestanteil.
Falls vom Gericht die Aufforderung kommt, das Erbe anzunehmen, oder auszuschlagen, müssen die Enkel das auch entsprechend machen, sofern sie volljährig sind.