Elterngeld und Bürgergeld – Aufstockung?
Hallo zusammen,
Ich bin mich gerade mit der Elternzeit und dem Elterngeld am auseinandersetzen und mir ist eine Frage in den Sinn gekommen da mein Ehemann (und somit auch ich) Bürgergeld bezieht, ich hab schon vor der Schwangerschaft in Teilzeit gearbeitet und wurde nun durch meine Beschwerden ins Beschäftigungsverbot geschickt.
Jetzt ist die Frage ob und wenn ja wie viel man beim Bürgergeld aufgestockt wird wenn man nur noch das Elterngeld hat und nicht mehr den Lohn.
Dieser lag bei mir bei ungefähr 738€ brutto im Monat, laut Elterngeldrechner würde ich bei Basis-Elterngeld nur um die 521€ bekommen und bei Elterngeld Plus gerade mal 260€.
Ich wollte nämlich gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen um mehr Zeit für das Kleine zu haben, aber mit dem Geld reicht es vorne und hinten nicht mehr..
Lieben Dank schon mal für die Antworten.
Wenn Du innerhalb von 12 Monaten vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen erzielt hast, steht dir ein Freibetrag bis zu 300 Euro auf dein Elterngeld zu.
Also nach deinen Angaben wären das 300 Euro Freibetrag die Du vom Elterngeld abziehen kannst, wenn Du es nur 1 Jahr beziehst.
Bei 2 Jahren würde sich der Freibetrag wie die Höhe des Elterngeldes halbieren, also dann von 300 Euro auf noch 150 Euro.
Von übersteigenden Elterngeld kannst Du dann min.noch 30 Euro Versicherungspauschale absetzen.
Also angenommen Du nimmst 3 Jahre Elternzeit und lässt dein Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen und bekommst dann im Monat nur 260 Euro.
Dann müsste das Jobcenter 150 Euro Freibetrag und min.noch 30 Euro Versicherungspauschale abziehen, dann läge dein anrechenbares Elterngeld bei max. 80 Euro im Monat und der Rest muss dann mit dem übrigen anrechenbaren Einkommen des Mannes und Kindergeld bis auf Höhe eures dann erhöhten Bedarfs vom Jobcenter aufgestockt werden.
Denn nach der Geburt steht euch für das Kind ja auch min.der Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 357 Euro abzüglich Kindergeld als Einkommen des Kindes zu.