Eigene Emaillepins in lokalen Geschäften verkaufen?

Hallo,

ich möchte gerne selbst designte Emaillepins (Produktion über Firma in England) in Geschäften in meiner Nähe verkaufen lassen. Die Menge würde zu Beginn 100 Stück betragen.

Nach einigen Stunden der Durchforstung diverser Rechtsseiten (existenzgruender.deservice.essen.de etc.) ist mir noch immer unklar welche Firmenform passend ist.

Wenn der künstlerische Wert den Gebrauchswert übersteigt, kann die Tätigkeit als freiberuflich gelten.

Dies ist meiner Meinung nach der Fall. Ich weiß trotzdem noch nicht wirklich, ob ich dann jetzt einfach so mit dem Verkauf anfangen kann.

Ich kann mir gut vorstellen, dass erst eine Sicherheitsprüfung des zu verkaufenden Produkts stattfinden muss. Dagegen spricht jedoch, dass jegliche benötigte Prüfungen sehr wahrscheinlich schon von dem Hersteller der Pins durchgeführt werden. Ich stelle diese ja nicht mit eigenen Händen her.

Eine Leitfaden wäre sehr hilfreich.

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anTTraXX
1 year ago

Gewerberechtlich kann das Entwerfen durchaus als freiberuflich gewertet werden, für den Verkauf musst du jedoch ein Gewerbe anmelden.

Steuerrechtlich dürfte dies wohl als Freiberuflich eingestuft werden.

anTTraXX
1 year ago
Reply to  leonard9500

Gewerbe als Einzelunternehmer

Geochelone
1 year ago

Da ist keine Kunst dran. Das ist eindeutig als Gewerbe anzumelden. Freigrenzen oder -beträge kennt die GewO nicht.

Nelson100
1 year ago

Das Finanzamt wird sich meiner Auffassung nach darauf berufen, daß Du die Ware von dritter Seite anfertigen läßt und sie an Einzelhändler weiterverkaufst. Das ist regulärer Handel und somit gewerbliche Tätigkeit.

Wie es sich mit einer “Sicherheitsüberprüfung” verhält, weiß ich nicht. Jedoch werden die Einzelhändler nach CE-Konformität fragen und eine CE-Kennzeichnung der Ware fordern.