Eichhörnchen füttern auf dem Balkon verboten?
Hallo, vor vielen Jahren habe ich mal eine Zeitlang ein Eichhörnchen auf meinem Balkon gefüttert. Dann wurde dies bei der Eigentümerversammlung verboten, weil Nachbarn sich darüber beschwert hatten, dass es Menschen im Haus gäbe, die die “lästigen Eichhörnchen auch noch anlocken” würden. Seitdem habe ich den Eichhörnchen nichts mehr hingelegt. Ich würde sie aber gerne endlich mal wieder füttern, vor allem wo ich heute ein ganz abgemagertes Eichhörnchen auf meinem Balkon gesehen habe.
Darf ich nicht auf meinem eigenen Balkon machen, was ich will? Ich wohne direkt am Waldrand und die Wohnung ist eine Eigentumswohnung. Ist es nötig, so viel Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen, zumal ich auch immer den Zigarettenrauch durchs Fenster, Handwerksgeräusche, Staubsaugen und lautes Saxophonüben der Nachbarn über mich ergehen lassen muss? Dagegen ist Eichhörnchenfüttern doch wesentlich weniger Belästigung?
Was du auf deinem Balkon machst, ist deine Sache. Stelle die Futterschalen so hin, dass hobbylose Nachbarn sie nicht sehen und füttere die Tiere.
Sie brauchen das Zufutter. In den Wildtierstationen sammeln sich immer mehr halb verhungerte, entkräftete Tiere.
Genau so schlimm ergeht es den Stadttauben, für die der Tierschutz offenbar nicht gilt. Ihnen fehlt der menschliche Müll durch die Corona- Einschränkungen. Sie verhungern elend.
Auch Singvögel und Igel sind am Limit. Beiden fehlen Insekten. Du tust also etwas Gutes, wenn du die Eichhörnchen fütterst.
Alternativ zu Futterschalen könntest du ein Futterhaus aufstellen. Dort legst du einfach Nüsse mit hinein. Die Hörnchen holen sich, was sie brauchen können 🙂
SK
Grundsätzlich kann es der Vermieter nicht untersagen, die Tiere zu füttern. Hinterlässt das Anlocken der Vögel allerdings Schäden am Haus oder bei den anderen Hausbewohnern, sieht die Sache anders aus. Kommt es durch die Fütterung zu einer starken Verschmutzung auf dem Balkon des Nachbarn oder werden größere Vögel wie Tauben und Rabenvögel angelockt, sieht die Rechtsprechung darin eine Einschränkung der Mieterrechte. In diesem Fall kann der Vermieter die Vogelfütterung sehr wohl verbieten.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org
Das ist aber eine Eigentumswohnung
In dem Fall darfst du sie füttern.
Okay danke
Füttere sie einfach, wirst ja sehen, ob erneut Beschwerden kommen, Eichhörnchen zu füttern, ist keinesfalls verboten.
Als Besitzer einer ETW bist du aller unterster Rechteinhaber.
Da geht es jedem Mieter besser.
Wir haben unsere ETW, in der 10 Jahre gewohnt hatten einfach verkauft und ein Haus gebaut.
ETW – nein Danke – nie wieder.
nein, bei uns werden nur die Wohnungs- Eigemtümer zu den Versammlungen eingeladen und die Mieter wie ich nicht und über uns Miter hinweg werden dann Tannen-Bäume gefällt mit auch Eichhörnchenkobel darauf zu meinem großen Ärger und auch Robinien die Futterplätze für Meisen waren, wurden gefällt..
” vor allem wo ich heute ein ganz abgemagertes Eichhörnchen auf meinem Balkon gesehen habe.”
Du tust den Tieren damit keinen Gefallen um es vorsichtig zu formulieren
“Darf ich nicht auf meinem eigenen Balkon machen, was ich will?”
Nein. Geht hier ja auch nicht um die “Belästigung”. Auch Vögel und andere Viecher werden mit angezogen
das sind keine Viecher und besser und schöner und netter und für mich auch wertvoller als Menschen sind sie immer und allemal.
eben hat meines wieder bei mir gut gespeist, nüsse.
Es darf dir eigentlich nicht verboten werden, außer du lockst damit Tauben an.