Ebay Verkäufer will nach Retoure klagen?
Ich habe auf Ebay einen Elektroartikel für ca. 100€ mit Ebay Käuferschutz gekauft, dieser funktionierte bei mir aber nicht mehr, egal wie viel ich auch versucht habe es ging nicht. Eine Rücknahme akzeptierte der Verkäufer nicht, also wurde Ebay eingeschaltet, welche zu meinen Gunsten entschieden, ich diesen Zurückschickte und nun Ebay mir mein Geld zurückerstattete.
Nun schrieb der Verkäufer mir, er wird seinen Anwalt einschalten.
Was sollte ich jetzt am besten tun, um mich vorzubereiten? Wie schlimm ist die Situation für mich und was würdet Ihr mir raten / wie geht sowas sonst aus?
Bin wirklich sehr besorgt, vielen Dank für eure Hilfe.
Auf eBay kommen rechtsverbindliche Kaufverträge nach § 433 BGB zustande!
Du schreibst:
§ 437 BGB
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Du schreibst:
eBay trifft seine Entscheidungen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – denen sowohl Käufer wie auch Verkäufer zugestimmt haben.
Die gesetzlichen Pflichten beim Kaufvertrag bleiben davon unberührt.
Die Rechtslage in Kürze:
Der Verkäufer hat ein Recht auf Nacherfüllung des Vertrags.
Der Gesetzgeber sieht vor, dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu gewähren. Hierdurch soll dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben werden.
Erst nachdem die Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verlief, befindet sich der Verkäufer im Verzug.
Ebenfalls gesetzlich geregelt ist, dass der Käufer seine Ansprüche verliert, wenn er dem Verkäufer sein Recht auf Nacherfüllung verwehrt.
Dies bedeutet:
Der Kaufpreis wurde die aufgrund der eBay-AGB erstattet. Einen Rechtsanspruch auf das Geld hast du deshalb jedoch nicht.
Du musst dem Verkäufer die Möglichkeit geben, den Artikel zu reparieren. Wurde der Sachmangel behoben und weist die Sache die vereinbarte Beschaffenheit auf, musst du die Ware auch abnehmen.
Wurde der Mangel nicht fristgerecht behoben kannst du vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadenersatz verlangen.
Du schreibst:
Im Bezug auf die Erstattung durch eBay brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Hierbei handelt es sich um eine Entscheidung nach den eBay-Regeln, denen der Verkäufer zugestimmt hat.
eBay ist nicht Vertragspartner beim Kaufvertrag.
§ 433 BGB
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Biete dem Verkäufer an, dass du die Sache abnimmst und bezahlst der Verkäufer die Mängel innerhalb einer gesetzten Frist beseitigt hat.
Now the seller wrote to me, he’ll turn his lawyer on.
Oh many sellers write that; they just want to exert pressure. Until now, I have no case known where a lawyer appeared.
who decided in my favor
Good; so rest relaxed; you don’t have to worry.
Let him turn on his lawyer. He’ll tell him how his prospects are.
Stay loose
Nothing. He just wants to put you under pressure. Ebay decided and finished in your favor.
What Ebay “decides” does not play a role as it does not affect the purchase agreement.
Then let the seller turn on a lawyer. You’ll be right, the seller will pay the costs. Topic done!