Dürfen in der privaten Zahnarztrechnung die zwei Zuschläge der Ziffern 0110 und 0500 gleichzeitig am selben Behandlungstag abgerechnet werden?

Hat jemand einen schriftlichen Nachweis, ob in einer Privatabrechnung beim Kieferchirurg (ambulant) die beiden Zuschläge 0500 “Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung” und 0110 “Zuschlag Anwendung eines Operationsmikroskops” zusammen am selben Tag abgerechnet werden dürfen? Denn ich habe gelesen, dass pro Tag immer nur ein Zuschlag abgerechnet werden darf.

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Vinarion1
1 year ago

“Bei nichtstationärer Durchführung bestimmter zahnärztlich-chirurgischer Leistungen in der Praxis niedergelassener Zahnärzte oder in Krankenhäusern können zur Abgeltung der Kosten für die Aufbereitung wiederverwendbarer Operationsmaterialien bzw. -geräte und/oder von Materialien, die mit der einmaligen Verwendung verbraucht sind, Zuschläge berechnet werden.”

https://www.abrechnung-dental.de/goz/l-zuschlaege-zu-bestimmten-ambulanten-operationsleistungen.

So wie ich das rauslese, ja. Ein op Mikroskop dürfte solch ein wiedervendbares Gerät sein.

Vinarion1
1 year ago
Reply to  MartinaEb

Anscheinend verstehst du den Artikel nicht. Er bezieht sich bereits auf 0500. Bzw. Eben die “Mischung” der Zuschläge.

Vinarion1
1 year ago
Reply to  MartinaEb

Na eben nicht. Das.genau sagt doch der Kopierte Text:

“Bei nichtstationärer Durchführung bestimmter zahnärztlich-chirurgischer Leistungen…=0500

(…)

“können zur Abgeltung der Kosten für die Aufbereitung wiederverwendbarer Operationsmaterialien bzw. -geräte …”=0110

Das sind zwei Einzelposten auf der Rechnung. Das Mikroskop ist wiederverwendbar und bedingt nach dem Eingriff eine Aufbereitung, welche mit dem Posten 0110 bezahl wird, während die Behandlung an sich, also die “Arbeitszeit” , wenn man es ganz lapidar sagen möchte, mit Posten 0500 gezahlt wird.