Doppelstaatler – ist es verboten, mit nicht-deutschem Pass nach D. einzureisen?
Folgendes Szenario: Ein deutsch-türkischer Doppelstaatler hat einen deutschen und einen türkischen Reisepass.
Nun ist es zwar “üblich” und klug, sich bei der Einreise nach Deutschland mit dem deutschen Reisepass auszuweisen. Man kann die automatische Passkontrolle passieren, man muss keine zig Papiere vorzeigen und Fragen beantworten.
Nun aber die Frage:
- Wäre es verboten, sich in die andere Schlange zu stellen, und mit dem türkischen Reisepass auszuweisen?
Hintergrund: z.B. kann es ja passieren, dass man den deutschen Reisepass verloren hat, keine Zeit hatte, sich bei der Botschaft im Ausland einen vorläufigen Reisepass zu besorgen o.ä. Der naive Laie würde denken, ich habe einen gültigen Reisepass (den türkischen), weise damit meine Identität nach, und der Bundespolizist am Schalter guckt im System, dass ich auch Deutscher bin.
- Würde das so funktionieren?
- Oder dürfte mich der Bundespolizist an der Grenze abweisen (obwohl ich ja Deutscher bin, es nur temporär nicht nachweisen kann)?
Kennt jemand ein entsprechendes Gesetz oder Fälle aus der Praxis, aus denen hervorgeht, dass dies möglich / explizit verboten ist?
Besten Dank im Voraus.
Also erst einmal wird man mit dem tuerkischen Reisepass gar nicht erst in den Flieger nach Deutschland kommen. Ein Visum kann da bei einem deutsch-tuerkischen Doppelstaatler nicht drin sein und einen deutschen Aufenthaltstitel kann der auch nicht haben.
Aber gut, nehmen wir mal an, es sei der betreffenden Person nun doch gelungen und jetzt steht sie da nur mit ihrem tuerkischen Pass und moechte nach Deutschland einreisen. Da sie nun aber kein der Passpflicht genuegendes deutsches Ausweisdokument mitfuehrt, begeht sie gem. PassG § 25 Abs. 3 Nr. 1 eine Ordnungswidrigkeit, die gem. § 4 des gleichen Paragrafen mit einem Bussgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
Abweisen kann man sie aber natuerlich nicht. Es muss ihre Identitaet und ihre deutsche Staatsangehoerigkeit halt anders festgestellt werden, wobei dann sicher auch der tuerkische Pass hilfreich sein kann.
Danke für die Antwort. Genau das, was ich die ganze Zeit vermutete.
Im Falle des Deutsch-Türken mag das stimmen. Dann nimm das Beispiel eines Deutsch-Singapurers (Singapurer dürfen 90 Tage visumsfrei einreisen). Oder Japaners, oder US-Bürger, oder andere Nationalitäten, die bei uns kein Touristenvisum brauchen.
https://praxistipps.focus.de/doppelte-staatsbuergerschaft-das-sind-die-voraussetzungen_104138#:~:text=Wer%20zwei%20P%C3%A4sse%20hat%2C%20kann,Deutschland%20den%20deutschen%20Ausweis%20zeigen.
Der Artikel hat mit der Frage nicht das Geringste zu tun.
Die Frage wurde zudem bereits hinreichend beantwortet.
Frage:
Doppelstaatler – ist es verboten, mit nicht-deutschem Pass nach D. einzureisen?
Antwort darauf aus dem Artikel:
Welcher Ausweis wird vorgelegt?
Generell muss bei der Ausreise der Ausweis vorgelegt werden, der bei der Einreise in ein Land genutzt wurde.
Angekommen ist es aber bei dir offensichtlich immer noch nicht.
Aber ok. Soll ja dein Problem sein.
Schöne Zeit! Ich bin hier jetzt endgültig raus.
Lies doch bitte die hilfreichste Antwort oben. Wenn du keine zusätzlichen Erkenntnisse hast, die sich auf die Frage beziehen, verstehe ich nicht, warum du hier Beiträge voller Fettschrift und großen Überschriften verfasst.
Was soll das?
den zirkus braucht kein zollbeamteter in der türkei oder deutschland !
Kennt jemand ein entsprechendes Gesetz oder Fälle aus der Praxis, aus denen hervorgeht, dass dies möglich / explizit verboten ist?