Deutsche Bahn verlangt von mir aus 60€ für Schwarzfahren, weil ich in Zug das Ticket kaufen wollte?
Da der Automat nicht funktioniert hat, wollte ich den Anweisungen von Automaten folgen (siehe Bild).
Ein anderer Automat war nicht vorhanden. Die Begründung für dir Strafe ist, dass ich an der nächsten Haltestelle hätte aussteigen müssen um ein Ticket zu kaufen. Da ich jedoch auf Arbeit muss und keine Abmahnung will habe ich das so gesagt und es kam zu einer Diskussion, worauf ich aus dem Zug verwiesen wurde und an der übernächsten Haltestelle raus gebeten wurde. Dazu kam eben noch das Bußgeld von 60€ für Schwarzfahren.
Kann ich dagegen rechtlich Einspruch einlegen? Weil mehr als das Bild vom Automaten habe ich leider nicht
Da hatte dann aber jemand ganz miserable Laune. Denn genau was da steht, muss passieren. Der Zugbegleiter MUSS dir eine Fahrkarte ausstellen. Da es ja Automaten im Zug gibt. Und die wissen gewöhnlich was in ihrem Zug los ist…
Du kannst schließlich nichts dafür, das ein Automat wahrscheinlich, beim starten einfach hängen geblieben ist.
Ich hoffe das Foto hat einen Zeitstempel? Damit gehst du zum Kundenbüro/Service Schalter. Und erklärst denen das. Dabei bitte bitte ruhig bleiben, auch wenn ich da durchaus verstehen kann, das dich das massiv ärgert. Guckst was da geht oder schreibst eine saubere Eingabe auch hier nicht ausfallend werden. Das geht einfach nach hinten los.
Längst nicht in allen Nahverkehrszügen gibt es Automaten im Zug.
Welche Erkenntnis, hier geht es aber um den nicht funktionierenden Automaten der ja da ist. Das ist die Ideal variante.
UND Es kommt darauf an, wer die Strecke bestellt. Land oder Kreis /Verkehrsverbund. Letzte haben fast immer einen Ticketautomaten on Board.
Alles was grundsätzlich DB Betrieb ist, unser RE 1 z.B. der ist direkt vom Land bei der DB bestellt. Und hat auch keine Automaten.
Trotzdem im Nahverkehr bekommt man auf Ansprache beim Zugbegleiter ein Ticket.
Im Fernverkehr nicht. (Obwohl der Flexpreis…eine super Einnahme quelle wäre.)
Ticketautomaten in Zügen sind hier in der Gegen eher die Ausnahme als die Regel. Trotzdem ist ein Zugbegleiter in aller Regel in der Lage, ein Ticket auszustellen.
zu
Kann sein, die wechseln ja wegen den ständigen Ausschreibungen an manchen Orten alle paar Jahre. Die Automaten müssen rangeholt werden.
Wir sagen programmiert die neu. Aber das scheitert an was simplen, der Papiergröße der Tickets. Die müssen ja im Nahbereich (Verbund/Stadt) in den Stempler passen.
Und richtig im Nahverkehr meldet man sich und bekommt ein Ticket.
Sowas unmögliches ist uns, egal wo wir mit dem Nachverkehr (EU) unterwegs sind, noch nie passiert.
„Der Zugbegleiter MUSS dir eine Fahrkarte ausstellen“
Nein. Das ist Abhängig vom Regional Bereich und in jedem regionalbereich ist das freiwillig ob der der ZuB eine Fahrkarte verkauft. Auch wenn der Automat im Zug kaputt ist. Eine Fahrkarte ist vor Fahrtantritt zu kaufen. Die Automaten im Zug sind reine Kulanz.
Ob der Zugbegleiter explizit verpflichtet ist, Tickets auszustellen, wenn der Automat nicht funktionsfähig ist, kann hier erst mal dahin stehen. Fakt ist: Die Bahn hat eine Beförderungspflicht. Die wird durch das Fehlen eines Tickets nicht beeinträchtigt, wenn der Fahrgast alles ihm zumutbare unternommen hat, ein solches Ticket zu erwerben. Das beinhaltet die Suche nach weitere Automaten am Bahnsteig, die Suche nach Automaten im Zug und das gezielte Aufsuchen und Ansprechen des Zugpersonals. Damit ist der Pflicht im Regelfall Genüge getan. Inwieweit dem Fahrgast zuzumuten ist, an einem folgenden Bahnhof aufzusteigen und dort ein Ticket zu erwerben, ist im Einzelfall abzuwägen. Bei Umstiegen wird das in der Regel zu bejahen sein, bei durchgehenden Verbindungen kommt das u. A. auf die Taktung der Züge an.
AUS https://www.bahn.de/service/buchung/wege_zur_fahrkarte
Das kann man natürlich auch behaupten (Als Bahnbetreiber) Meist ist es einfach der Streckenwechsel, der neu Automaten benötigt. Das liegt an was ganz simplen. die Papiergröße im Verkehrsverbund. Ist also ein reiner Kostenfaktor.
Angesprochen hat er den/die zugbegleiter, denke ich zu mindestens und raussetzen. Der gleiche Link wie oben am Umsteigepunkt ja.
Ich hatte den Fragesteller so verstanden, dass der nicht funktionierende Automat am Bahnhof stand. Aus seiner Schilderung geht allerdings nicht hervor, ob sich der gestörte Automat am Bahnhof oder im Zug befand.
Ich würde Einspruch einlegen und auf gerichtliches Verfahren verweisen. Das Problem ist aber, wenn du dieses verlierst, wird es teuer werden.
Formal hattest du kein Ticket. Warum auch immer. Wichtig ist, dass du aktiv auf den Zugbegleiter zugehst. Aussteigen u d auf den nächsten Zug warten ist nicht zumutbar. Hast du beim umsteigen genug Zeit, musst du dort das Ticket kaufen. Ggf. nach dem aussteigen am Zielbahnhof.
Du hast den technischen Defekt/Ausfall dokumentiert, ebenso steht auf dem Gerät, dass man sich an das “freundliche” Begleitpersonal wenden soll. Wenn du das gemacht hast, besteht ggf. die Möglichkeit den Betrag zurückzuklagen. Ob sich der Aufwand lohnt und am Ende auch zu deinen Gunsten entschieden wird, kann dir hier aber keiner mit Gewissheit sagen. Ich würde daher die 60 € bezahlen.
nur mal so gefragt. Als du eingestiegen bist hattest du dich da zeitnah an Begleitpersonal gewendet um dort ein Ticket zu bekommen oder erst bei Kontrolle wo du dein Ticket vorzeigen hättest sollen ?
Im ersten Fall könnte Widerspruch gegen Schwarzfahren Erfolg haben, im zweiten Fall sieht es sehr danach aus dass versucht wurde ohne Ticket zu fahren.
Dann sieht es mit Widerspruch schlecht aus
Ich bin zeitnah zum Begleitpersonal und wurde von diesem aufgefordert an der nächsten Haltestelle raus zu gehen und dort das Ticket zu kaufen. Nur wäre bis dahin der Zug weg gewesen und ich zu spät auf Arbeit. Dazu habe ich gesagt eine Abmahnung kann ich mir nicht leisten und will das Ticket bei ihr kaufen.
Da ich jedoch auf Arbeit muss und keine Abmahnung will
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Kein AG würde dir Abmahnung verpassen wenn Verspätung einmal geschieht noch dazu weil eigenes KFZ versagte und es deshalb dazu gekommen ist
war richtig so — was sind schon 60 Euro gegen evtl. Verlust der Arbeitsstelle
ach ja: und nach dieser Erfahrung ist es evtl. sogar besser sich nicht an Begleitpersonal zu wenden, wenn nicht kontrolliert wird. Denn die Wahrscheinlichkeit dass ein Kontrolleur kommt ist geringer als dumme Reaktionen des Begleitpersonals 🙂
Einspruch kannst Du immer einlegen, ob er Erfolg haben wird, wird sich zeigen.
leg deinen Einspruch bei der zuständigen Stelle vor, vielleicht bekommst du eine Ermäßigung.
Also hätte ich nicht der Aufforderung vom Automaten folgen dürfen?
Man darf nicht ohne gültiges Ticket einsteigen, das ist eben so.
Die Frage ist, ob du dich direkt an Bahnpersonal gewandt hast. Wenn ned, schauts schlecht aus. Wenn ja, schon besser.
Du hast die Beförderungsbedingungen akzeptiert, als du in den Zug gestiegen bist.
Klingt zwar hart, ist aber so.
Und das Wegerisiko zur Arbeit zu kommen gehört ist deines.
Ich habe es akzeptiert der Aufforderung vom Automaten zu folgen. Nichts anderes.
Und mit betreten des Zuges die AGB der Bahn. Leider.
Da wirst Du bezahlen müssen.
das Leben wird einfacher mit einem Monats- oder Jahresticket … dann hast Du nicht jeden Morgen und Abend die Hetzerei nach einem Ticket
das Bild sagt gar nichts – keiner weiß wann oder wo das gemacht wurde …
und die Anweisung sich eine Station später ein Ticket zu besorgen ist richtig … oder eben den Zugbegleiter direkt (!) ansprechen
steigst Du ohne Ticket ein, ist das Schwarzfahren …
Ich bin heute nur mit der Bahn gefahren, weil mein Auto eine Macke hatte. Der Rest zu einem Monatsticket ist nicht sonderlich hilfreich.
Hast du denn sofort (!) nach dem Einsteigen den Zugbegleiter angesprochen?
Ja das habe ich. Es hat nur eine Weile gebraucht, da er auf im letzten Wagon war und ich im ersten eingestiegen bin
da hättest du zu ihm gehen sollen und das bereits beim Einstieg
Einfach das Geld bar geben und bei ihr bleiben bis ich aussteigen muss.
mal angenommen Zugpersonal bietet keine Tickets zum Verkauf an und fordert dich deshalb auf dass du bei nächster Station Ticket beschaffst.
Du machst das wegen Zeitmangel nicht.
Was hätte Person mit dir machen sollen ? Gratisfahrt ?
ihr wart fast an der übernächsten Haltestelle … wirklich bemüht hast Du Dich nicht den Zugebegleiter zu finden …
Hä? Ich habe das Personal im Zug gesucht. Willst du mich jetzt verarschen?
oder warten bis sie dich ohne Ticket findet
Ich muss die Person jedoch erst Mal finden. Und die Aufforderung vom Automaten war selbsterklärend.
besser ist doch man wartet bis er kommt … 😉 vielleicht kann man vorher noch aussteigen
§ 5 Abs. 4 EVO:
Die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsverbundes wären separat zu prüfen.
Ich würde dagegen auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Ob man es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, müsste man im Einzelfall entscheiden.
Die Begründung für dir Strafe ist, dass ich an der nächsten Haltestelle hätte aussteigen müssen um ein Ticket zu kaufen.
Völlig richtig, wenn das so in den Beförderungsbestimmungen steht.
Da ich jedoch auf Arbeit muss und keine Abmahnung will habe ich das so gesagt und es kam zu einer Diskussion, worauf ich aus dem Zug verwiesen wurde und an der übernächsten Haltestelle raus gebeten wurde.
Den Grund für das Verbleiben im Zug ohne Ticket interessiert den Beförderungsunternehmer recht wenig.
Dazu kam eben noch das Bußgeld von 60€ für Schwarzfahren.
Das ist kein Bussgeld, sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Strafen in Geldform oder Freiheitsstrafen dürfen nur von hoheitsrechtlich befugten Personen (Amtsträgern) ausgesprochen werden.
Kann ich dagegen rechtlich Einspruch einlegen?
Nein, aber einen Widerspruch. Der wird dir aber nichts nützen.
Besorg die ein Monatsticket, dann bist du von Automaten nicht mehr abhängig.
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Wozu brauche ich ein Monatsticket? Im Normalfall bin ich mit dem Auto unterwegs. Nur heute morgen musste ich feststellen, dass die Batterie defekt war.
Mit den öffentlichen fahre ich nun eh nicht mehr. Die wollen offensichtlich keine Kundschaft.
Das ist natürlich doppeltes Pech. Es ist aber wie es ist, du bist schwarz gefahren und solltest zahlen. Es besteht nämlich immer noch die Möglichkeit, das das Beförderungsunternehmen eines drauf setzt, und Strafanzeige erstattet wegen Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB).
Du musst mir nicht erklären wie ein Auto funktioniert. Ich kenne mich damit aus. Das 30% der Kapazität vor dem Start verbraucht werden ist Quatsch. Das waren bei einer 60AH Batterie 2,1kwh. Zudem ist die Batterie nicht relativ neu. Es handelt sich vermutlich um einen Materialfehler. Den soll ich natürlich riechen können.
Ja, alles gut.
Doch wie wäre es, wenn wir die Kleinkindattitude jetzt mal für einen Moment ablegen und begreifen, dass es NICHT die Schuld der Deutschen Bahn ist, dass du dich nicht an die KLARE ANWEISUNG des Bordpersonal gehalten hast.
Sorry, aber es ist so lächerlich, dass du jetzt versuchst rumzudiskutieren von wegen ‘die haben irgendwas falsch gemacht’. Denn nein, das haben sie nicht. DU hast das Ticket nicht erworben wenn du es hättest erwerben MÜSSEN. Du hast dich halt dafür entschieden, dass du lieber pünktlich zur Arbeit kommst und deswegen das Bußgeld in Kauf genommen… also sei erwachsen, zahl das Bußgeld und akzeptiere die Sache einfach.
Eine weitere Schlussfolgerung könnte sein, das man, bevor die winterlichen Temperaturen dafür sorgen, das ein Starterbatterie stirbt, diese vorher mal checken läßt.
Es ist heute nicht ungewöhnlich, das eine solche schon nach wenigen Jahren aussteigt. Man muss sich nur mal vor Augen halten, was alles an Steuergeräten gestartet wird, bevor überhaupt der Motor angelassen wird. Da gehen oft schon 30 % der Kapazität drauf. Dazu kommt das Einschalten der Verbraucher wie Klimaanlage, Heizung, Sitzheizung ,Vorglühanlage bei Dieselmotoren, heizbare Heckscheibe, Radio usw…
Fährt man dann viel Kurzstrecke, ist das obendrein noch eine hohe Belastung.
Meine Schlussfolgerung daraus ist, dass ich weiterhin mit dem Auto fahre und in der Zukunft mit Sicherheit nicht auf den öffentlichen Verkehr umsteigen werde.
wenn du täglich und regelmäßig mit der Bahn zur Arbeit fährst, ist eher die Frage – “berechtigt” -, warum du kein Abo, Job Ticket, Monatsticket Jahresticket VRR VRS usw. hast, . )?!) .. das gibt doch alles keinen Sinn..
bei ‘,beim Auto brauchst du doch auch jede Menge Knete, Sparbuch, dickes Konto für ‘nen SUV, Führerschein , Sprit, Steuer, Versicherung, Werkstatt, TÜV, Reifenverschleiß, Garage, Parkplatz, Ladesäule staatliche Unterstützung, nervlichen Stress Aggressionen auf der Straße, Knöllchen, leere Batterie, Platten , Staus, jede Menge Zeit u.m. .. dann müßtest du ja schon 1000 Abmahnungen erhalten haben u.m. ..
https://www.vrs.de/tickets/ticketuebersicht/ticket/jobticket
Der Einspruch hätte wohl Erfolgsaussichten. In Frankfurt (RMV) gibt es sogar Geld zurück Garantie wenn man mehr als 10min Verspätung hat. Aussteigen und auf nächsten Zug warten wäre normalerweise mehr als 10 min .
Bei der Stecke hätte ich 1 Stunde warten müssen. Da fährt so oft leider kein Zug.
Wenn das kein Argument ist ! Die Kontrolleure haben das sicher weniger entscheidungsspielraim als die Mitarbeiter in der Zentrale die über deinen Einspruch entscheiden. Ich würde das freundlich erläutern als Mail oder sogar als Brief.. uns abwarten was passiert.
dann ist das so … eine Zeitkarte hilft
du zahlts das Bußgeld erstmal und klagst es dann mit deinem Fotos wieder raus
meinetwegen genau mit der Begründung, dass du sonst deinen Termin verpasst wenn du jetzt ausgestiegen wärst
warum erstmal zahlen? weil die gegenmaßnahmen dazu so automatisiert sind, dass da ganz schnell ein strafverfahren und inkasso-unternehmen mit lohnpfändung auf dich zu kommt, was dann auch dein arbeitgeber erfährt und so genauso der arbeitsplatz gefährdet ist
jeder hat Termine und andere müssen auch pünktlich sein und haben Fahrkarten …
wenn es Morgens immer eilig ist, könnte man sich auch eine Zeitkarte kaufen …
einsteigen – losfahren – fertig
Normalerweise bin ich mit dem Auto unterwegs, aber ob morgens die Batterie defekt ist kann ich auch nicht Hellsehen.
Was aber nicht Sache der Bahngesellschaft ist.
Wer wichtige Termine hat, der muss halt einen zeitlichen Puffer einbauen, der auch in solchen Fällen ermöglicht dass man angemessen handeln kann. Dass man das versäumt hat, erspart einem kein Bußgeld.
Lösung: die Fahrkarten müssten per App bezahlbar sein. Und zwar noch im Bus / Zug selbst. Dann musst nur dran denken ein Smartphone mitzunehmen.
Das ist auch korrekt so und das kannst du soweit ich weiß auch nachlesen.
Das kannst du gerne so sagen… Fakt ist, dass du ohne Ticket unterwegs warst. Warum dem so war, ob aus Faulheit, Betrugsabsicht oder weil du keine Abmahnung bei der Arbeit kassieren wolltest, interessiert das Beförderungsunternehmen nicht. Und hat sie auch nicht zu interessieren, würde ich spontan sagen.
Nein, kannst du nicht. Dass der Automat kaputt war ermöglicht dir zur nächsten Haltestelle zu fahren, dort hättest du dann ein Ticket kaufen müssen. Das hast du offenbar nicht getan. Das Bußgeld ist durchaus gerechtfertigt.
Wo soll man das nachlesen können, dass man an der nächsten Haltestelle aussteigen muss, um ein Ticket zu kaufen? Bis man das Ticket hat, ist der Zug längst abgefahren, und der nächste kommt auf dem Lande auf erst nach einer oder zwei Stunden.
Nein, die Regel, dass man an der nächsten Station aussteigen muss, gibt es nicht. Man hat rechtzeitig am Bahnhof zu sein, um zu versuchen, am Automaten oder am Schalter eine Fahrkarte zu kaufen. Wenn kein Automat funktioniert und kein Schalter geöffnet ist, dann darf man in den Zug einsteigen und muss dann bereit sein, dort eine Fahrkarte zu kaufen. Man sollte möglichst aktiv auf das Zugpersonal zugehen. Wenn man all das tut, hat man seine Pflicht getan. Man schuldet dann kein erhöhtes Beförderungsentgelt und macht sich auch nicht strafbar.
Kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen!
In meinem Fall brauchte ich noch nicht mal ein Foto des kaputten Automaten! Ich ging einfach auf den Zugbegleiter zu und schilderte ihm die Situation. Er wußte sogar bereits, daß der Automat defekt war und gab mir anstandslos eine Fahrkarte – ohne Nachlöseaufschlag!
Steht doch drauf: Wenden Sie sich an das Bordpersonal. Hat er getan. Die haben ihm gesagt, ‘nächste Haltestelle, Ticket kaufen’. Hat er NICHT getan.
Er hätte aber NICHT rausgesetzt werden dürfen. Da steht das Zugpersonal und das hat eine Fahrkarte auszugeben! Nichts anders,
Ihn rauszusetzen das ist das Vorgehen, was in Fernzügen gilt, da darf man ohne Fahrkarte nicht einsteigen. Und bekommt auch keine vom Zugbegleiter.
In Zügen wo es Automaten gibt (Also Verbundbereichen) ist das war anderes. Der Automat ist ja IM ZUG! um sich eine Fahrkarte holen zu können., Für das Raussetzen des Fahrgastes sollte der Zugbegleiter eine Abmahnung bekommen, wenn nicht mehr.
Das Bordpersonal hätte ihm eine Fahrkarte verkaufen müssen. Jedenfalls hatte es kein Recht, ihn des Zuges zu verweisen, wenn ihm dann der Zug vor der Nase wegfährt. Anders wäre es höchstens, wenn der Zug an dem nächsten Bahnhof lange genug Aufenthalt hat.
Gegen was willst du vorgehen? Du hast doch Anweisungen bekommen, was zu tun ist.