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RedPanther
1 year ago

Wenn du es unterwegs spontan zusammenstecken/aktivieren kannst, zählt das Daumengas voll dazu, was das Fahrzeug kann.

Sprich, dann ist es rechtlich kein Fahrrad mehr.

einandereruser
1 year ago

Ein Daumengas kann legal an einem Pedelec betrieben werden wenn:

a) das Daumengas ohne treten bis max 6 km/h beschleunigt

b) das Daumengas nur mit Pedalunterstützung bis max 25 km/h unterstützt

tommgrinn
1 year ago
Reply to  einandereruser

Sehr schön präzise geschrieben,Respekt dafür. Dem schließe ich mich an.

Gnurfy
1 year ago

Ich vermute mal, dass es für eine Benutzung des Pedelecs im öffentlichen Straßenverkehr auch im ausgesteckten Zustand nicht zulässig wäre, da es mit wenigen Handgriffen ganz einfach jederzeit betriebsfähig geschaltet werden könnte.

Mit mehr als 6 KM/h pedalunabhängiger Anfahrunterstützung des Motors wäre dann auch nicht mehr die Fahrzeugtypisierung als “Fahrrad” erfüllt, sondern es wäre dann technisch einem Leichtmofa/Kleinkraftrad gleichzustellen. Ein solches Fahrzeug wäre dann prinzipiell auch versicherungspflichtig nach entsprechender Abnahme und Umtypisierung. ( sofern überhaupt möglich )

LG