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Für 2 der 3 Dinge ist es vermutlich schon zu spät somit bleibt dir nur Option 1.
Wenn du die Vorraussetzungen erfüllst kannst du im gleichen Atemzug eine Stundung beantragen. Dafür musst du aber die Stundungsbedürftigkeit sowie die Stundungsbedürftigkeit belegen können.
Da du jedoch bisher scheinbar keine Anstalten gemacht hast zu reagieren, sehe ich da eher schwarz.
Bezahlen.
Ggf. läßt sich das Finanzamt auf eine Ratenzahlung ein.
wenn das Konto bereits gepfändet wurde, so gehen dem MINDESTENS ein Bescheid (bzw. eine vom Stpfl. eingereichte Voranmeldung (Umsatzsteuer)) voraus, sowie eine Mahnung und eine Ankündigung der Vollstreckung. wenn es ein Stpfl. nicht schafft, innerhalb dieser Zeit Kontakt mit dem FA aufzunehmen und um eine Ratenzahlung zu bitten, warum sollte das Finanzamt dann jetzt eine gewähren? sehe null Chancen für eine Ratenzahlung.
Da Du die Vorgeschichte nicht kennst, solltest Du Dich vielleicht etwas zurückhalten.
Kenne die genauen Umstände nicht. Der Bekannte lebt in S-Amerika, ist in Europa teils an Künstler unterwegs. Angeblich kam das für ihn völlig unerwartet. Also gepfändet, wohl ohne ihm zuvor etwas anzukündigen. Ist sowas rechtens? Bzw. möglich?
Ist ein Bekannter. Er sagt – völlig unerwartet und völlig unerklärt. Kann das sein? Also dass er keine Ahnung hat, wieso und woher?
Grundsätzlich Nein. Die Situation mit dem Finanzamt läßt sich doch klären.
Dabei hast du den Ablauf eigentlich ganz gut skizziert
Herr “Experte”, ich bin nur Steuerberater, kann also mit deiner Expertiese überhaupt nicht mithalten. wenn du mir nicht glaubst, wie der Ablauf vor den Pfändungen beim Finanzamt ist, ist es nicht mein Problem. der Ablauf vor der Pfändung wurde von mir zu 100% korrekt beschrieben. warum ich mich zurückhalten soll, bleibt also das Geheimnis vom “Experten”
Leb wohl, von mir gibt es definitiv keine weitere Aussage dazu
Möglich Ja und ggf. auch “rechtens”.
Oh – also ist er denen ausgeliefert???
viel Spaß beim Suchen! nahezu jede Kanzlei, die ich kenne, nimmt keine Neumandanten mehr auf (bzw. auf keinen Fall welche, die mit Steuern rückständig sind!)
Hm – dann muss ich nochmals genauer nachfragen … Er sollte sich wohl schnell einen Steuerberater in D nehmen? Oder ist eh schon alles zu spät?
NEIN, nicht möglich!
da
– entweder eine Voranmeldung von ihm an das Finanzamt gegangen ist oder
– ein Bescheid ergangen ist. wenn dieser “Bekannte” seine Post in D nicht liest, sein Problem.
Die Pfändung direkt begleichen.
Wenn das geht … Ist ein Bekannter. Und ob die Pfändung rechtens ist, ist auch noch nicht klar. Er ist aus allen Wolken gefallen …
dann gibt es offensichtlich eine nicht bezahlte Forderung ….
diese schnellstmöglichst bezahlen, dann wird das Konto wieder freigegeben
Keine Ahnung, wie hoch die Forderung ist, ob er sie problemlos zahlen kann und ob sie überhaupt korrekt ist … Wenn er daran zweifelt: Wen kann er fragen? Also professionell? Wer kann sowas fachlich einschätzen?
es gibt offensichtlich einen bestanfskräftigen Bescheid, der jetzt vollstreckt wird
für Diskussionen ist es viel zu spät ….
Tja – hätte er mir früher was gesagt, hätte ich Euch früher gefragt, wäre die Ausgangslage viel besser und noch beeinflussbar … dennoch: Seine Lage ist sch**ß* und er tut mir unheimlich Leid …
Die Steuern rechtzeitig bezahlen.
Er viel aus allen Wolken. Völlig unerwartet. Frage zunächst: Was das FA da will, steht ihm das überhaupt zu?
Einfach den die Schulden bezahlen.
Einfach? Keine Ahnung, ob mein Bekannter das Geld in der Höhe überhaupt hat … er sagt, die Pfändung wäre für ihn völlig unerwartet gekommen. Wer überprüft – professionell – ob das korrekt ist, was das FA da will?
So überraschend oder unangekündigt wird es nicht gewesen sein. Man wird doch im Vorfeld informiert? Oder täusche ich mich da?
Nur ein Verdacht: Dass es auf dem Postweg verloren ging – also die Info/der Bescheid. Das kann passieren? Oder kommt sowas Einschreiben/Rückschein?
schnellstens zahlen.
Kann nur, wer das Geld hat … ob das so ist, kann ich nicht sagen.
Keine Ahnung, ob mein Bekannter das Geld in der Höhe überhaupt hat … er sagt, die Pfändung wäre für ihn völlig unerwartet gekommen. Wer überprüft – professionell – ob das korrekt ist, was das FA da will?
Ein Steuerberater.
Falls es ein Privatkonto ist wandel es in ein P-Konto um, wenn es ein Geschäftskonto ost, hat dein Bekannter Pech
Und ein Gemeinschaftskonto? Zum Beispiel zusammen mit seiner Frau? Da würde P-Konto nicht gehen … gibt es Alternativen?
Bezahlen, wäre eine Option.
Wenn genug Geld da ist/flüssig ist …
Keine Ahnung, ob mein Bekannter das Geld in der Höhe überhaupt hat … er sagt, die Pfändung wäre für ihn völlig unerwartet gekommen. Wer überprüft – professionell – ob das korrekt ist, was das FA da will?
Bezahlen?!
Keine Ahnung, ob mein Bekannter das Geld in der Höhe überhaupt hat … er sagt, die Pfändung wäre für ihn völlig unerwartet gekommen. Wer überprüft – professionell – ob das korrekt ist, was das FA da will?
Dann sollte er doch schon länger einen Steuerbescheid darüber haben. Den sollte er mal kontrollieren.
Ok – mit Schreiben, Mahnung 1, Mahnung 2 – da hat er mir was verschwiegen oder ganz stark verdrängt … nicht gut!!!
Ja,klar, wenn er es nicht online gemacht hat.
Aber das FA schickt mind.2 Mahnungen. Die gehen ja nicht alle verloren.
Kann so ein Steuerbescheid auf dem Postweg verloren gehen?
umgehend gewünschte Summe zahlen ist so mein erster Gedanke
Keine Ahnung, ob mein Bekannter das Geld in der Höhe überhaupt hat … er sagt, die Pfändung wäre für ihn völlig unerwartet gekommen. Wer überprüft – professionell – ob das korrekt ist, was das FA da will?
Schnell zahlen, dass minimierst du die Verzugszinsen,
Keine Ahnung, ob mein Bekannter das Geld in der Höhe überhaupt hat … er sagt, die Pfändung wäre für ihn völlig unerwartet gekommen. Wer überprüft – professionell – ob das korrekt ist, was das FA da will?
Im besten Fall seine Schulden sofort bezahlen.
Keine Ahnung, ob mein Bekannter das Geld in der Höhe überhaupt hat … er sagt, die Pfändung wäre für ihn völlig unerwartet gekommen. Wer überprüft – professionell – ob das korrekt ist, was das FA da will?