Darf man heimlich im Auto gefilmt werden?
Hallo,
ich habe eine Frage. Ich war vor kurzem mit einer Kollegin in Ihrem Auto unterwegs zu einer Fortbildung. Wir unterhalten uns während der Fahrt und alles war in Ordnung.
Nun kam es auf der Arbeit zu einer Diskussion, in der sie mir Dinge nachsagte die einfach extrem unwahr sind. Im Laufe eines Gesprächs sagte sie mir dann, unter Zeugen, dass sie eine Kamera im Auto hat und alles gefilmt hat. Ich bat sie daraufhin um die Herausgabe und wies sie darauf hin, dass ich weder von der Kamera erfahren habe als ich einstieg, noch dass sie jemals eine Erlaubnis hatte mich zu filmen. Das Video hätte ich allerdings gerne, einfach auch um Ihre Lügen aufzuklären, die sie verbreitet. Aber sie weigert sich wehment dagegen..
Nun ist meine Frage, ist das heimliche filmen von Insassen im Auto eine Straftat? Ist sie verpflichtet mir das Videomaterial auszuhändigen?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
Ja, es ist eine Straftat. Laut §201 StGB wird derjenige bestraft, der ohne Kenntnis einer anderen Person das gesprochene Wort per Audio festhält.
Ich würde diese Kollegin allerdings sehr gerne fragen, warum sie sich weigert, dir diese Aufnahmen herauszurücken, wenn ihr gleichzeitig bekannt war, dass es ihr nicht erlaubt war, die Aufnahmen von dir überhaupt festzuhalten. Und eigentlich sollten ihre Zeugen das auch wissen.
Und gerade weil du von dieser “Kamera” nichts wusstest, war es ihr ja erst recht nicht erlaubt, dich aufzunehmen. Also sollte sie das erst recht rausrücken, sonst hast du deine Aussage gegen sie vor Gericht, dass diese Aufnahmen unwissentlich gemacht wurden. Der Richter wird das auch durchwinken, wenn du sie deswegen anzeigen möchtest.
Nein, prinzipiell würde ich das nicht anzeigen. Ich glaube ansich auch nicht das die Aussage mit der Kamera stimmt. Ich würde nur gerne das Verhältnis zu meinen restlichen Kollegen wieder herstellen, da sie mich echt durch den Dreck zieht und alle möglichen Behauptungen aufstellt. Also das Teamverhältnis hat echt richtig gelitten dank ihrem Mist.
Ihre Aussage ist, sie gibt es nicht raus, weil sie dann wegen Veröffentlichung eine dran kriegen würde… aber das ist doch Schwachsinn, da ich der Herausgabe ja zustimme und niemand irgendwas öffentlich macht.
Du musst wissen, wie du rangehen willst, an die Sache. Gefährlich wird es ja erst dann, wenn Unwahrheiten über dich auf Aufnahme festgehalten werden und dadurch üble Nachrede über dich verbreitet wird.
Also wir haben uns unterhalten und sie hat allen möglichen scheiß von sich gegeben und über sämtliche Kollegen dermaßen schlecht gesprochen und denen dann eben alles mögliche nachgesagt. Und alles das was sie so von sich gegeben hat, will sie mir nun anhängen. Ich habe nichtmal irgend einer Aussage zugestimmt und die Kollegen in den Schutz genommen. Keine Ahnung ob das dann üble nachrede wäre.
Ich hätte gerne eben gewusst, welche Straftaten sie mit der Aufnahme begangen hat. Einfach um vorbereitet zu sein. Denn sie scheint in meinen Augen echt keinerlei Hemmungen zu haben. Der Paragraph 201 hilft mir da schon für den Anfang. Vllt gibt es ja nochwas, auf was ich sie bei der bitte um Herausgabe hinweisen kann.
Denn wenn sich das nicht klärt, bleibt mir beinah nur noch zu kündigen. Da ich so nicht in dem Team weiterarbeiten kann.
Ganz ehrlich, ich denke dass es ein Bluff war und sie in Wirklichkeit gar nichts gefilmt hat. Drum kann sie auch nichts “rausgeben”.
Ich bin kein Jurist, daher zur Frage nicht 100% kompetent, aber eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes dürfte es schon sein. sie darf diese Aufzeichungen, die ohne dein Einverständnis gemacht wurden auf keinen fall nutzen, das ist mE so ähnlich wie bei einer Dashcam. (dass sie sie nicht benutzen darf, zB vor Gericht, da bin ich sicher). Ich würde – und hier bin ich nicht sicher – vermuten, dass du ein recht auf Lösung hast, auf “Herausgabe” aber nicht.
Ich bin auch der Meinung, dass das alles nur frei erfunden war vor Ihr. Vllt in der Hoffnung, dass man ihr dann weiterhin glaubt. Denn sie könnte es ja einfach auflösen. Mein Einverständnis auf rausgeben hätte sie sogar schriftlich bekommen. Aber sie weigert sich.
Aber ich wollte dennoch auf der sicheren Seite sein, bevor ich sie nochmal darauf anspreche. Ich danke dir für deine Antwort.
Ja, das ist strafbar. Allerdings nicht in erste Linie wegen des Videos, sondern wegen der Audiodatei:
https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
Ja, vor allem aber die Tonaufnahmen sind ein Problem (§ 201 StGB).
Yep.
Setz ihr also eine Frist von 24 Stunden zur Aushändigung und nachweislichen Löschung auf allen Plattformen ansonsten Strafanzeige und Anwalt wegen dem Herausgabeanspruch.