Darf man heimlich im Auto gefilmt werden?

Hallo,

ich habe eine Frage. Ich war vor kurzem mit einer Kollegin in Ihrem Auto unterwegs zu einer Fortbildung. Wir unterhalten uns während der Fahrt und alles war in Ordnung.

Nun kam es auf der Arbeit zu einer Diskussion, in der sie mir Dinge nachsagte die einfach extrem unwahr sind. Im Laufe eines Gesprächs sagte sie mir dann, unter Zeugen, dass sie eine Kamera im Auto hat und alles gefilmt hat. Ich bat sie daraufhin um die Herausgabe und wies sie darauf hin, dass ich weder von der Kamera erfahren habe als ich einstieg, noch dass sie jemals eine Erlaubnis hatte mich zu filmen. Das Video hätte ich allerdings gerne, einfach auch um Ihre Lügen aufzuklären, die sie verbreitet. Aber sie weigert sich wehment dagegen..

Nun ist meine Frage, ist das heimliche filmen von Insassen im Auto eine Straftat? Ist sie verpflichtet mir das Videomaterial auszuhändigen?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe.

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rallerapper799
2 years ago

Ja, es ist eine Straftat. Laut §201 StGB wird derjenige bestraft, der ohne Kenntnis einer anderen Person das gesprochene Wort per Audio festhält.

Ich würde diese Kollegin allerdings sehr gerne fragen, warum sie sich weigert, dir diese Aufnahmen herauszurücken, wenn ihr gleichzeitig bekannt war, dass es ihr nicht erlaubt war, die Aufnahmen von dir überhaupt festzuhalten. Und eigentlich sollten ihre Zeugen das auch wissen.

Und gerade weil du von dieser “Kamera” nichts wusstest, war es ihr ja erst recht nicht erlaubt, dich aufzunehmen. Also sollte sie das erst recht rausrücken, sonst hast du deine Aussage gegen sie vor Gericht, dass diese Aufnahmen unwissentlich gemacht wurden. Der Richter wird das auch durchwinken, wenn du sie deswegen anzeigen möchtest.

rallerapper799
2 years ago

Du musst wissen, wie du rangehen willst, an die Sache. Gefährlich wird es ja erst dann, wenn Unwahrheiten über dich auf Aufnahme festgehalten werden und dadurch üble Nachrede über dich verbreitet wird.

esisthalbzwei
2 years ago

Ganz ehrlich, ich denke dass es ein Bluff war und sie in Wirklichkeit gar nichts gefilmt hat. Drum kann sie auch nichts “rausgeben”.

Ich bin kein Jurist, daher zur Frage nicht 100% kompetent, aber eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes dürfte es schon sein. sie darf diese Aufzeichungen, die ohne dein Einverständnis gemacht wurden auf keinen fall nutzen, das ist mE so ähnlich wie bei einer Dashcam. (dass sie sie nicht benutzen darf, zB vor Gericht, da bin ich sicher). Ich würde – und hier bin ich nicht sicher – vermuten, dass du ein recht auf Lösung hast, auf “Herausgabe” aber nicht.

DjTilDawn
2 years ago

Ja, das ist strafbar. Allerdings nicht in erste Linie wegen des Videos, sondern wegen der Audiodatei:

https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

kevin1905
2 years ago

Nun ist meine Frage, ist das heimliche filmen von Insassen im Auto eine Straftat?

Ja, vor allem aber die Tonaufnahmen sind ein Problem (§ 201 StGB).

Ist sie verpflichtet mir das Videomaterial auszuhändigen?

Yep.

Setz ihr also eine Frist von 24 Stunden zur Aushändigung und nachweislichen Löschung auf allen Plattformen ansonsten Strafanzeige und Anwalt wegen dem Herausgabeanspruch.