Darf man geschützte Tiere präparieren?
ich finde auf Arbeit ständig Bienen/Wespen/Hornissen auf dem Fensterbrett. Da ich es zu schade finde sie einfach wegzuschmeißen, habe ich mir überlegt ein paar davon zu präparieren. Einige Arten sind geschützt. Stellt das ein Problem dar? Darf man das überhaupt, auch wenn die Tiere bereits tot sind? Und gibt es irgendwelche Tiere, die man nicht präparieren darf?
Das Präparieren ist nicht gestattet, selbst wenn man dieTiere bereits tot findet:
Siehe z.B. auch: https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/internationaler-artenschutz-cites/anforderungen-bei-der-verwendung-toter-geschuetzter-tiere/voraussetzungen-fuer-die-annahme-von-geschuetzten-tieren-zur-praeparation
Vergleichbares gilt für andere Bundesländer.
Geschützt heißt sie dürfen nicht bekämpft werden (was bei Wespen und Hornissen auch nur anteilig der Fall ist). Ein allgemeines Präparationsverbot stellt das nicht dar.
Die Antwort ist sachlich falsch.
Um genau zu sein: Wer dieser Antwort folgt, macht sich strafbar.
Dann versuch das dochmal anzuzeigen wenn es für private Zwecke geschieht. Zudem ren wir bei Bienen nicht über eine Handvoll sondern buchstäblich tausende. Glaubst du ernsthaft man würde das verfolgen?
Ok. Kadaver sind laut deiner Definition also eine Entwicklungsform 🤣🤣🤣
Abgesehen davon ist allein schon der Besitz strafbar, nicht nur die Aneignung.
Vielen Dank für den Auszug. Und nun suchst du bitte die Stelle in der steht, dass sich das auch auf tote Tiere bezieht.
Und falls du mir immer noch nicht glaubst, wirf doch einfach mal einen Blick in den offiziellen Gesetzestext:
Eine Genehmigung wird bei der zuständigen Naturschutzbehörde schriftlich ausgestellt und ist deshalb nachweisbar. Denk mal über deine eigenen Fähigkeiten zum logischen Denken nach. 😉
Noch ein letztes Mal: weil der Gesetzgeber hier keinen Unterschied macht. Es ist scheißegal, ob vorher tot oder nicht, Straftat bleibt Straftat und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wad bitte ist daran so schwer zu verstehen?
Warum sollte ich, wenn du den Unterschied nicht kennst oder verstehst?
Es kann auch jeder behaupten er hätte eine Genehmigung. Sind die Anforderungen für das Arbeiten an der Uni echt so niedrig geworden, dass die Fähigkeit zu logischem und kritischem Denken nicht mehr gefordert wird?
Eventuell solltest du meine Beiträge aufmerksamer lesen:
Korrekt. Danke. Manchen Leuten ist das egal.
Das ist eine Fehleinschätzung. Wildbienen stehen z.B. unter strengen Naturschutz:
Das wird auch durch Richter verfolgt.
Wenn man andere Diskussionen mit dir im Forum verfolgt, kann man einschätzen, welche Intention hinter deinem Beharren auf einer sachlich falschen Aussage steckt. Darum sind deine Behauptungen hier uninteressant.
Deine persönliche Meinung interessiert nur niemanden. Kein Richter wird sich wegen einer gefundenen und präparierten Biene in seinen Gerichtssaal bewegen.
Übrigens auch nicht wenn du eine Biene mit dem Schuh erschlägst
Das Verbot betrifft auch gefundene tote Tiere. Ob die Zwecke privat sind, spielt da auch keine Rolle. Damit ist deine Antwort sachlich falsch und irreführend.
Eventuell solltest du nochmal den Unterschied zwischen fangen und tot auffinden nachschlagen.
Wenn das jemand zur Anzeige bringt, wird das auch verfolgt. Natürlich. Die Naturschutzgesetze existieren ja nicht zum Spaß.
Selbst wir an der Universität müssen uns auf Exkursionen an das Fangverbot halten und dürfen nur Insekten fangen und präparieren, die nicht geschützt sind. Wenn wir z. B. Libellen (da sind alle Arten in Deutschland geschützt) fangen und präparieren wollen für Forschungszwecke, müssen wir erst eine Ausnahmegenehmigung einholen.
Das Gesetz sieht nun mal eindeutig vor, dass geschützte Arten nicht gesammelt und/oder präpariert werden dürfen. Ob das Tier da noch lebte oder schon tot war, ist unerheblich. Und zwar aus gutem Grund. Sonst könnte ja jeder behaupten, dass das Tier in seinem Kasten schon tot war.