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Dahika
2 years ago

Schwierig. Denn du musst dafür Steuern zahlen und 1000e Anforderungen erfüllen. Versicherungen, wohin mit dem Mist, etc…Auflagen der Gemeinde, etc… Als wir 4 Einsteller unseren Stall nach dem Tod des SB übernahmen, hat uns ein Anwalt dabei geholfen. Wir durften keine Gewinne machen, haben das Ganze als Haltergemeinschaft geführt . Wir bekamen dann zwei weitere “Einstellerinnen” hinzu, weil unser Stall das hergab und wir den Pachtzins auf mehr Schultern verteilen konnen. Die mussten aber zu gleichberechtigten Mitgliedern der Haltergemeinschaft werdenu. Wir dürfen nichts daran verdienen.

Und, was ist mit dem Mist? Da gucken die Ämter genau hin.

StRiW
2 years ago

Kommt auf den Vertrag an, an die Zweckbindung der Anlage, Weide.

Privat darf niemand fremde Pferde gegen Geld einstellen. Dafür muss er Landwirt oder gewerblich sein.

Ist er kein Landwirt, muss er einen Sachkundenachweis erbringen die Anlage von den Vetbehörden abnehmen lassen.

TheWiseLady
2 years ago

Du darfst Flächen pachten und dann ihm Rahmen der dort vorgesehenen bzw. erlaubten, landwirtschaftlichen Nutzung Tiere darauf halten – auch Tiere, die nicht dir gehören. Ob Tierhaltung auf der entsprechenden Fläche gestattet ist erfährst du am ehesten vom Eigentümer oder im Gespräch mit der Zuständigen kommunalen Verwaltung.

StRiW
2 years ago
Reply to  TheWiseLady

Pferdehaltung zu privaten Zwecken ist nicht landwirtschaftlich und nur dann abgedeckt wenn es nur unerheblich zu den Einkünften des Betriebes beiträgt . Einstallen, auf Pachtgrund ist schnell nicht abgedeckt.

TheWiseLady
2 years ago
Reply to  StRiW

Völlig berechtigter Einwand, aber

und dafür Geld verlangen

klingt für mich schon sehr nach gewerblich.

TheWiseLady
2 years ago

Auch das: völlig richtig. Nur für mein Verständnis nicht Gegenstand der Frage…

Dahika
2 years ago

eben, Und weil es dann gewerblich ist, muss die Fragestellerin 1000 Bedingungen erfüllen und noch mehr Ämter zufriedenstellen.

pony
2 years ago

nein. darf man nicht.

MaryLynn87
2 years ago

Dafür gibts keine Generalantwort.

Wenn es eine landwirtschaftliche Nutzfläche ist und der Besitzer eine solche Nutzung erlaubt, dann darf man.

Wenn nicht, dann nicht.

Punkgirl512
2 years ago

Kommt auf den Vertrag an zwischen dir und dem Grundstücksbesitzer.

Kuestenflieger
2 years ago

das regeln nutzer und besitzer ! nicht teilnehmer von GF !!