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DjTilDawn
3 years ago

Ja, aber nein…

Es gilt: Du darfst dann einen Zug, also eine Kombination aus Zugmaschine und Anhänger, mit Klasse B fahren, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen (steht im Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1) nicht über 3.500kg liegt.

  1. Sonderfall: Das Zugfahrzeug wiegt nicht mehr als 3.500kg. Dann darfst Du immer noch einen Anhänger mit einer maximal zulässigen Gesamtmasse von 750kg ziehen.
  2. Sonderfall: Du machst in der Fahrschule eine kleine Sonderprüfung, um in der Zeile hinter der Klasse B die Schlüsselnummer 96 eingetragen zu bekommen. Eine klassische Fahrprüfung beim TÜV muss man dafür nicht machen. Dann darfst Du immer einen Zug fahren, dessen zulässige Gesamtmassen 4.250kg nicht überschreiten. Das wirkt auf den ersten Blick wie der Sonderfall 1, ist es aber nicht!! Mit der Schlüsselnummer 96 dürfen die Gewichte anders verteilt sein, also z.B. 3.250kg Zugmaschine und 1.000kg Anhänger. Das ginge ohne die Schlüsselnummer 96 nicht!
  3. Für alle anderen Fälle bedarf es der Klasse BE oder höher.
ichbinhannes
3 years ago

Anhänger bis 750 kg zG darfst du immer ziehen. Größere Anhänger nur, wenn die zG von PKW und Anhänger zusammen 3500 kg nicht übersteigt.

FahrschulNerd
3 years ago

Ja, darfst du ..

Zulässiges Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger (also beides zusammen) darf dabei nicht über 3,5t liegen.

DjTilDawn
3 years ago
Reply to  FahrschulNerd

Das ist nicht korrekt, oder zumindest nicht die ganze Wahrheit. Hat das Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von 3.500kg darf man IMMER noch einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750kg fahren.

FahrschulNerd
3 years ago
Reply to  DjTilDawn

Ja, weiß ich. ^^

FahrschulNerd
3 years ago

Genau.. mehr verlangt keiner von dir! Danke!

DjTilDawn
3 years ago

Alles klar. Dann verfasse ich meine weiterhin vollständig und rechtlich korrekt.

FahrschulNerd
3 years ago

Ich verfasse meine Beträge wie ich es möchte. Erstell du deine wie du willst. 🙂

DjTilDawn
3 years ago

Dann schreib es doch auf. 😀

wollyuno
3 years ago

ja wenn auto und anhänger nicht mehr wie 3,5 ton zulässiges geamtgewicht überschreiten oder an einem 3,5 ton auto darfst 750 kg anhänger dranhängen

AlterHaudegen75
3 years ago

Ja darfst du…. Siehe Antwort vom *FahrschulNerd*.

Wiesel
3 years ago

Ja, mit dem alten Klasse 3 geht das.

Sonst ist es nicht erlaubt, siehst Du aber, wenn Du das Kärtchen umdrehst

FahrschulNerd
3 years ago
Reply to  Wiesel

Natürlich darf man mit dem B auch Anhänger fahren.

DjTilDawn
3 years ago
Reply to  Wiesel

Das ist tatsächlich Unsinn.