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Anhänger bis 750 kg zG darfst du immer ziehen. Größere Anhänger nur, wenn die zG von PKW und Anhänger zusammen 3500 kg nicht übersteigt.
Ja, darfst du ..
Zulässiges Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger (also beides zusammen) darf dabei nicht über 3,5t liegen.
Das ist nicht korrekt, oder zumindest nicht die ganze Wahrheit. Hat das Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von 3.500kg darf man IMMER noch einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750kg fahren.
Ja, weiß ich. ^^
Genau.. mehr verlangt keiner von dir! Danke!
Alles klar. Dann verfasse ich meine weiterhin vollständig und rechtlich korrekt.
Ich verfasse meine Beträge wie ich es möchte. Erstell du deine wie du willst. 🙂
Dann schreib es doch auf. 😀
ja wenn auto und anhänger nicht mehr wie 3,5 ton zulässiges geamtgewicht überschreiten oder an einem 3,5 ton auto darfst 750 kg anhänger dranhängen
Ja darfst du…. Siehe Antwort vom *FahrschulNerd*.
Ja, mit dem alten Klasse 3 geht das.
Sonst ist es nicht erlaubt, siehst Du aber, wenn Du das Kärtchen umdrehst
Natürlich darf man mit dem B auch Anhänger fahren.
Das ist tatsächlich Unsinn.