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migebuff
3 years ago

Nein, das Bestehen der Prüfung berechtigt nicht zum Fahren, die Fahrerlaubnis wird erst mit Aushändigung des Führerscheins oder einer amtlichen Prüfungsbescheinigung erteilt, das gilt auch für enthaltene Unterklassen wie AM, siehe §22 Abs 4 und §48a Abs 2 FeV.

FahrschulNerd
3 years ago

Ja, du darst damit alles fahren was mit dem normalen B auch geht.

Hamburger02
3 years ago

Eindeutig ja. DerAM ist auch da enthalten.